Objektplanung Gebäude und Innenräume - Gymnasium Donauwörth, Generalsanierung, Bauabschnitte 4 und 5, LPH 3-9
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-ries.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume - Gymnasium Donauwörth, Generalsanierung, Bauabschnitte 4 und 5, LPH 3-9
Das Gymnasium Donauwörth, Pyrkstockstraße 1, 86609 Donauwörth, befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries. Die Generalsanierung des Gymnasiums Donauwörth läuft derzeit. Es liegt eine abgeschlossene Vorplanung in 5 Bauabschnitten für alle zu sanierenden Gebäudeteile vor. (siehe Übersicht in der Anlage). Diese Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 3-9 umfasst nur die Bauabschnitte 4, 5 a und 5 b. Der Großteil der Gebäude ist bauzeitlich aus den späten 1950er Jahren und wurde durch diverse Baumaßnahmen mehrfach umgebaut. An der Berger Allee ist 1985 ein Erweiterungsneubau (violetter Flügel) entstanden. Ein Neubau mit 6 Klassenzimmern wurde 1994 an den orangen Flügel angebaut. Seit 2003 wurden diverse Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Donauwörth
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33ff HOAI 2021, LPH 3-9, in einem Stufenvertrag. Die Erstellung eines Brandschutzkonzepts muss im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit erbracht werden. Ein Brandschutzkonzept für die gesamte Schule liegt vor. Dieses Konzept ist ggf. im Zuge der Planungsleistungen anzupassen und für jeden Bauabschnitt separat einzureichen. Für jeden Bauabschnitt (4, 5 a und 5b) ist ein eigener Bauantrag zu stellen.
Die Sanierung umfasst auch die energetische Ertüchtigung sowie die Barrierefreiheit in den betroffenen Gebäudeteilen. Für die Maßnahme wird vom Landkreis Donau-Ries die Förderung über FAG-Mittel beantragt. Der Förderantrag wird von der Verwaltung erstellt.
Außerdem wird eventuell eine Förderung durch die BAFA über das Programm BEG EM angestrebt. Sollten dazu von der Objektplanung Leistungen zu erbringen sein, die über die Grundleistungen nach HOAI hinausgehen, erfolgt eine Vergütung nach Aufwand.
Die Generalsanierung des Gymnasiums Donauwörth läuft derzeit. Es liegt eine abgeschlossene Vorplanung in 5 Bauabschnitten für alle zu sanierende Gebäudeteile vor. (siehe Übersicht in der Anlage). Diese Ausschreibung der Planungsleistungen LPH 3-9 umfasst nur die Bauabschnitte 4, 5 a und 5 b. Der orange Flügel sowie der violette, blaue und türkise Flügel sind die ältesten Gebäudeteile. Hier befinden sich hauptsächlich Klassenräume. Bis auf den türkisen Flügel wurden bzw. werden diese Klassenzimmer bereits in den ersten 3 Bauabschnitten saniert. Der türkise Flügel soll als 4. Bauabschnitt saniert werden und wird ebenfalls bis auf den Rohbau zurückgebaut. Dieser Gebäudeteil weist Defizite, v.a. im Brandschutz und im energetischen Bereich auf. Die Installationen sind veraltet und müssen komplett erneuert werden. Die bisherige Vorplanung sieht vor, den türkisen Flügel durch einen zweigeschossigen Anbau (EG und 1. OG) mit zwei Freiklassen zu ergänzen. Die Treppe ist brandschutzrechtlich notwendig. Der ergänzende Bau der Freiklassen wird gegebenenfalls im Zug der weiteren Planungen noch einmal zur Diskussion gestellt. Im Zuge der Planung ist somit möglicherweise noch eine Variante ohne Freiklassen zu erstellen. Der Aufwand für eine Umplanung ohne Freiklasse wird optional im Honorarangebot abgefragt. Im gelben Flügel (Bauabschnitt 5 a) sind Fachräume untergebracht. Hier wurden ab 2003 Lüftungen in den naturwissenschaftlichen Fachräumen eingebaut und Renovierungsmaßnahmen im Innenbereich durchgeführt. Hier ist die Sanierung unter Rücksicht auf diese bereits sanierten Bereiche zu planen. Im südlichen Anbau an den gelben Flügel ist derzeit die Einrichtung eines Mehrzweckraums geplant. Hier könnte aufgrund des schlechten baulichen Zustands des Gebäudes alternativ auch ein Abbruch ohne Ersatzbau in Frage kommen. Auch das ist im Zuge der weiteren Planungen zu prüfen. Der rote Flügel mit der kleinen Aula und dem Direktorat (Bauabschnitt 5 a) ist energetisch zu ertüchtigen. Die Leitungsführung ist zu erneuern. Die Oberflächen (Bodenbelag, Wände, Decken) in den Räumen sind zum Großteil verbraucht und zu erneuern. Der gelbe und türkise Flügel sind dreigeschossig (KG – 1.OG). Der rote Flügel ist zweigeschossig (EG - 1.OG) mit einer Teilunterkellerung. Diese Teilunterkellerung ist bereits saniert und nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die vorhandenen Räume werden derzeit grundsätzlich als ausreichend hinsichtlich Anzahl, Zuschnitt und Größe angesehen. Größere Änderungen und größere stat. Eingriffe sind zu vermeiden.
Zeitplan:
BA 4: Einr. FAG-Antrag (nach LPH 3): September 2024; Bauzeit: August 2025 bis Juli 2026
BA 5a: Einr. FAG-Antrag (nach LPH 3): September 2025; Bauzeit: August 2026 bis Juli 2027
BA 5b: Einr. FAG-Antrag (nach LPH 3): September 2026; Bauzeit: August 2027 bis Juli 2028
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 (inkl. Nachlaufzeiten für Rechnungsprüfungen u.ä.). Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrages kann insbesondere dann eintreten, wenn Projektverzögerungen entstehen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat oder eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Angebotssubmission ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: BA 4: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: BA 4: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: BA 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: BA 5a: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 5: BA 5a: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 6: BA 5a: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 7: BA 5b: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 8: BA 5b: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 9: BA 5b: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
e) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
f) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben;
g) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
h) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
i) Erklärung Bezug Russland;
j) Erklärung Masernschutzgesetz.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellten VZ-Mitarbeiter (bei 40 h / Woche) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel v. 3 techn. festangestellten VZ-MA im Leistungsbild Obj.pl. Geb. inkl. GF. Freie MA sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. § 47 Abs. 1 VgV im Teilnahmeantrag unter Anl. 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkr. gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation eines GF oder einer FK gem. § 75 VgV: Der Bewerber erfüllt die fachl. Anford., wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ gem. § 75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Arch.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des GF oder der FK [hierbei muss es sich um dieselbe Person handeln wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anford. sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF oder die FK im Leistungsbild Obj.pl. Geb. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 3 Referenzen, wobei die Ref.1 mit der Ref.2 oder 3 identisch sein kann (Ref 1: LPH 3-5, Ref 2: LPH 6-8, Ref 3: LPH 6-8) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.proj. gelten folgende Mindestanford.:
Ref 1: Der Ref.zeitraum muss zw. 01.05.2013-30.04.2023 liegen, die LPH 3 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 5 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Ref 2+3: Der Ref.zeitraum muss zw. 01.05.2013-30.04.2023 liegen, die LPH 6 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Pkt. bei der betroffenen Ref., nicht aber zum Ausschluss. Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten erforderlich:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der BIEGE
— ggf. Benennung d. Unterauftragnehmer,
— ggf. Aufgabenvert. in der ARGE / mit dem UnterAN,
— Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvol. brutto (KG 300+400) (max. Punktzahl bei >= 4,0 Mio €),
— Honorarzone
— dem Bewerber beauftragte bzw. von ihm vollständig erbrachte LPHen,
— San. (Ref. 1) / lfd. Betrieb (Ref. 2+3)
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte (es genügt, wenn die Unterkategorie jeweils bei einer Referenz erfüllt ist) für:
— Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien,
— Komplexität vglb. mit Planungsanford. F. Geb. für Ausb./Bild./Wissensch./ Forsch.
— mehrere Bauabschnitte
Sonstiges: vollst. Projektdarstellung der Ref.projekte auf je höchstens 2 DIN A4-Seiten oder 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.proj. anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für den Referenzauftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, und den Mitarbeitern im neuen Büro besteht.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bewerber müssen Ihre Bereitschaft erklären, dass in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) im Auftragsfall auszufüllen und zu unterschreiben.
Entsprechend des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) darf (z. B. in Gemeinschaftseinrichtungen, Medizinischen Einrichtungen) nur Personal mit Impfschutz, Immunität oder medizinischer Kontraindikation eingesetzt werden.
Bewerber müssen bereit sein, im Auftragsfall beide Erklärungen zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per Email oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland