Ingenieurleistungen für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte im Hafen Straubing-Sand Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZVH-03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hafen-straubing.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte im Hafen Straubing-Sand
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021 und für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021 für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte im bestehenden Hafenbecken des Hafens Straubing-Sand. Auftraggeber ist der Zweckverband Hafen Straubing-Sand.
Hafen Straubing-Sand
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach §§ 41 ff HOAI 2021 und für Tragwerksplanung nach §§ 49 ff HOAI 2021 für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte im bestehenden Hafenbecken des Hafens Straubing-Sand.
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung (Stufe 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1 bis 4, Tragwerksplanung LPH 1 bis 3; Stufe 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5 bis 7, Tragwerksplanung LPH 4 bis 6; Stufe 3: Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 8 bis 9, Tragwerksplanung ingenieurtechnische Kontrolle).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen für den Neubau einer Hafenhalbinsel mit Schwergutplatte im Hafen Straubing-Sand
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]