Sämtliche Erzeugungsanlagen der SWM: Instandhaltungsarbeiten der Komponententechnik an betrieblichen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-230118-004
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Sämtliche Erzeugungsanlagen der SWM: Instandhaltungsarbeiten der Komponententechnik an betrieblichen Anlagen
Instandhaltungsarbeiten Komponententechnik an/in verschiedenen Energieerzeugungsanlagen im Großraum München. Hier werden in verschiedenen Anlagen Strom und Fernwärme aus Erdwärme, Kohle,
Erdgas, Restmüll und Klärschlamm gewonnen. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen und Revisionen von Armaturen, sowie diversen maschinentechnischen Komponenten wie z.B. Pumpen, Gebläse, Rührwerken etc. (unabhängig von Bauart, Größe und Hersteller)
Heizkraftwerk Nord, Münchner Str. 22, 85774 Unterföhring
Heizkraftwerk Süd, Schäftlarnstr. 15, 81371 München
Bereich Mitte Heizwerk Theresienstraße, Türkenstr. 42 a, 80799 München
Instandhaltungsarbeiten Komponententechnik an/in verschiedenen Energieerzeugungsanlagen im Großraum München. Hier werden in verschiedenen Anlagen Strom und Fernwärme aus Erdwärme, Kohle,
Erdgas, Restmüll und Klärschlamm gewonnen.
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen und Revisionen von Armaturen, sowie diversen maschinentechnischen Komponenten wie z.B. Pumpen, Gebläse, Rührwerken etc. (unabhängig von Bauart, Größe und Hersteller)
Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung:
Eine Reaktionszeit von maximal 6 Stunden muss sichergestellt sein. Dies entspricht nach einem vereinbarten und vorher bekanntgegebenen Modus per telefonischer Order eine Leistungserbringung vor Ort, innerhalb dieser Reaktionszeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sämtliche Erzeugungsanlagen der SWM: Instandhaltungsarbeiten der Komponententechnik an betrieblichen Anlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-230118-004 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).