Srecke Pegnitz Creußen Ahorntal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Srecke Pegnitz Creußen Ahorntal
Räum- und Streudienst auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Bayreuth für die Wintersaisons 2023/24 bis einschließlich 2025/26.
Der Auftrag umfasst die Strecke Pegnitz Creußen Ahorntal.
Bayreuth, Hummeltal und Creußen
Räum- und Streudienst auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis Bayreuth für die Wintersaisons 2023/24 bis einschließlich 2025/26.
Der Auftrag umfasst die Strecke Pegnitz Creußen Ahorntal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Die Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab. Ferner sind Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation zu machen (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
Nimmt der Bieter/Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der 'Verpflichtungserklärung' (Formblatt L236) abzugeben.
Die Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärung ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen):
- Eigenerklärung über Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Auftragsspezifische Einzelnachweise: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Darüber hinaus darf die Entfernung vom Fahrzeugstandort zum Einsatzort höchstens 20 km betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer.
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.