Neuausschreibung Lieferung IT-Hardware für Schulen und Verwaltung des Landkreises Augsburg (Los 1) Referenznummer der Bekanntmachung: LRA A_2023_02a
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung Lieferung IT-Hardware für Schulen und Verwaltung des Landkreises Augsburg (Los 1)
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, hat mit der Auftragsbekanntmachung 2023/S 040-117396 in sieben Fachlose IT-Hardware ausgeschrieben.
Die Ausschreibung zu Los 1 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird Los 1 154x Tiny PCs (mit Bedarfsposition für bis zu weitere 30 Stück) neu ausgeschrieben.
Die Lieferung muss spätestens binnen 3 Monaten nach Zuschlag erfolgen. Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Landkreis Augsburg, Abteilung Information und Kommunikation, hat mit der Auftragsbekanntmachung 2023/S 040-117396 in sieben Fachlose IT-Hardware ausgeschrieben.
Die Ausschreibung zu Los 1 wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen der Leistungsbeschreibung entspricht.
Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird Los 1 154x Tiny PCs (mit Bedarfsposition für bis zu weitere 30 Stück) neu ausgeschrieben.
Die Lieferung muss spätestens binnen 3 Monaten nach Zuschlag erfolgen. Die Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Antwort zu gewährleisten. Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124),
2. Eigenerklärung Scientology und Demokratie (Formblatt L 1),
3. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von IT-Systemen) in Höhe von durchschnittlich 200 TEUR p.a.
Soweit der Jahresumsatz 2022 noch nicht festgestellt ist, kann der voraussichtliche Jahresumsatz angegeben werden.
s.o.
1. Drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen drei Kalenderjahren (März 2020 bis März 2023).
Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf
(1) die Lieferung von IT-Hardware (PCs, Notebooks, Monitore, Tablets und vergleichbar) für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
(2) mit einem Auftragswert von mind. 150 TEUR netto.
(3) und eine Eigenerklärung des Bieters, dass die Referenzen zur Zufriedenheit des Auftraggebers (Termin- und Kosteneinhaltung) erbracht worden sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, beim Referenzgeber nachzufragen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers, insbesondere unter Termin- und Kosteneinhaltung, erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind sowie bei grundlegenderen negativen Aussagen des Referenzgebers über die Leistungserbringung des Bieters im Rahmen einer Prognoseentscheidung zu beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Angebot beizufügen.
2. Formlose Bestätigung des Herstellers bzw. eines Zwischenhändlers, das die Geräte in hinreichender Stückzahl der Grundposition des jeweiligen Loses verfügbar und rechtzeitig lieferbar sind
s.o.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Antwort zu gewährleisten. Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.