Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Sand/Entau, VE709 Archäologische Erkundung BA3 Referenznummer der Bekanntmachung: M-019-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Sand/Entau, VE709 Archäologische Erkundung BA3
VE709 - Archäologische Erkundung BA3
Der Polder Sand-Entau liegt rechts der Donau und erstreckt sich von Donau-km 2314 bis Donau-km 2302. Im Polder liegen die Ortschaften Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Sophienhof und Entau sowie die Siedlungen Hunderdorf und Rohrhof.
Die für den Auftrag zu erbringenden Leistungen umfassen die archäologische Betreuung von Bodenabtrag inklusive der Dokumentation und Vermessung sowie die Durchführung archäologischer Ausgrabungen mit Dokumentation und Vermessung nach den Richtlinien des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege.
1. Archäologische Begleitung der Bodenarbeiten:
- Begleitung der Bodenarbeiten: 549 h
- Tachymetrische Vermessung: 60.000,00 m²
- Dokumentation des Bodenabtrags (psch.)
2. Archäologische Grabungsarbeiten (als Option):
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde Grabungsleitung 1701 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungstechnikerIn 3402 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsfacharbeiterIn 6804 h
- Ausgrabung der Befunde und Bergung der Funde GrabungsarbeiterIn 3402 h
- Dokumentationsassistenz 1701 h
- Herstellen der geforderten Grabungsdokumentation (psch.)
Archäologische Grabungsarbeiten werden als Option erforderlich, sofern die Bodenarbeiten Befunde aufzeigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der" Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 1240 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der" Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 1240 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der" Eigenerklärung zur Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt 1240 "Eigenerklärung zur Eignung" enthält die erforderlichen Nachweise zur Eignung und steht im Internet unter "www.vergabe.bayern.de" zur Verfügung und liegt den Vergabeunterlagen bei.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.
Nachweise für die Mindestkriterien:
1. Personelle Zusammensetzung
- Grabungsleitung
- Grabungstechniker
- Dokumentationsassistent
- Grabungsfacharbeiter
- Grabungsarbeiter
- Restaurator
- Archäobotaniker
- Antropologe
Für die archäologische Begleitung der Bodenarbeiten und/oder der archäologischen Grabungsarbeiten ist aufgrund möglicher zeitlicher Konflikte der Einsatz einer weiteren Mannschaft bestehend aus Grabungsleitung, Grabungstechniker, Grabungsfacharbeitern und Grabungsarbeitern einzuplanen.
2. Nachweise
a) Grabungsleitung
- Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit.
- Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleitung durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Die Grabungsleitung ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Grabungstechniker
- Geprüfter Grabungstechniker (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
- Grabungstechniker ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistenz
- Magister/Master/Bachelor-Abschluss.
- Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker oder Grabungsleitung in Bayern.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
- Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen.
- Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
f) Archäobotaniker
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“
- Namentliche Nennung in Referenzliste
g) Anthropologe
- Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie.
- Namentliche Nennung in Referenzliste
Der AN hat das vorgesehene Personal mit entsprechender Qualifikation bereits im Zuge des Angebotes zu benennen. Von Seiten des AG wird dabei eine konstante personelle Betreuung über die Dauer der Gesamtmaßnahme vorausgesetzt. Ein Personalwechsel ist nur in Ausnahmefällen (z.B. längere Krankheit oder Ausscheiden des entsprechenden Mitarbeiters) zulässig und ist dem AG mit ausreichend Vorlauf anzuzeigen. Es ist nur Personalersatz mit gleichwertiger fachlicher Eignung zulässig. Die Neubesetzung ist vom AG freizugeben. Der AG behält sich bei stark abweichender fachlicher Qualifikation eine Ablehnung des Ersatzpersonals vor. Im Urlaub- oder Krankheitsfall ist durch den AN eine Vertretung mit entsprechender fachlicher Eignung und ausreichendem Projektwissen zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen kostenfrei und unmittelbar zugänglich auf www.vergabe.bayern.de unter der Vergabe Nr. M-019-23 zur Verfügung.
Angebote oder Bewerbungen dürfen elektronisch nur über die Vergabeplattform des Freistaates Bayern www.vergabe.bayern.de abgegeben werden.
Angebote oder Bewerbungen, die auf anderen Vergabeplattformen, z. B. www.evergabe.online.de abgeben werden, können nicht gewertet werden.
Wir weisen darauf hin, dass ein eventueller Bieterdialog (Fragen und Antworten) nur über die Plattform www.vergabe.bayern.de abgewickelt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.vergabe.bayern.de