Fördertechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördertechnik
Der Aufzug wird als maschinenraumloser Aufzug ausgebildet welcher Personen vom UG in das OG1 (3 Etagen) befördert.
Die Tragkraft jedes Aufzugs beträgt 630 kg / 8 Personen. Die Kabinenfläche beträgt 1.100 x
1.400 mm. Die Ausführung erfolgt behindertengerecht.
Der Aufzug wird als maschinenraumloser Aufzug ausgebildet welcher Personen vom UG in das OG1 (3 Etagen) befördert.
Die Tragkraft jedes Aufzugs beträgt 630 kg / 8 Personen. Die Kabinenfläche beträgt 1.100 x
1.400 mm. Die Ausführung erfolgt behindertengerecht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei).
Registereintragung (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragungen in der Handwerkerrolle / Handwerkskarte bzw. bei der Industrie- und Handelskammer).
Angaben dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt .
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderem Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Gemäß Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
Angaben zu den Arbeitskräften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rücke nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.