Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und Betrieb einer neuen Telefonanlage gegen monatliches Entgelt für das Landratsamt Forchheim
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE25 Mittelfranken
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-fo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und Betrieb einer neuen Telefonanlage gegen monatliches Entgelt für das Landratsamt Forchheim
Der AG schreibt in dieser Ausschreibung die Implementierung, Betrieb und Instandhaltung einer VoIP – Telefonanlage für die Dienststellen im Landratsamt sowie für die kreiseigenen Schulen aus.
Die kreiseigenen Schulen und Standorte sind größtenteils über eine Datenverbindung an das Landratsamt Forchheim angeschlossen, so dass hier keine eigene Telefonie zum Einsatz kommt. Die Komponenten der TK-Anlagen müssen also in ihrer Funktionalität denen, beim Landratsamt Forchheim einzusetzenden TK-Anlagen entsprechen.
Forchheim
Der AG schreibt in dieser Ausschreibung die Implementierung, Betrieb und Instandhaltung einer VoIP – Telefonanlage für die Dienststellen im Landratsamt sowie für die kreiseigenen Schulen aus. Hauptleistung ist: Implementierung, Betrieb und Instandhaltung einer Telefonanlage an die jeweiligen Dienststellen im Landratsamt und an die Standorte der kreiseigenen Schulen gegen monatliches Entgelt für ein Laufzeit von 60 Monaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und Betrieb einer neuen Telefonanlage gegen monatliches Entgelt für das Landratsamt Forchheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist kein Angebot eingegangenen, das den Bedingungen entspricht.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.