Stromlieferung-2 Referenznummer der Bekanntmachung: BKM_P-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bezirksklinken-mfr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung-2
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (100 % Ökostrom), nach dem Händlermodell, an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers.
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (100 % Ökostrom), nach dem Händlermodell, an alle Stromabnahmestellen des Auftraggebers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bewerbers (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den
Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2
vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er
a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte (zu erläutern), falls
er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten,
versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbesondere zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder
Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerklärung) unverzüglich weitere
gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in
angemessener Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der
Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssummen bzw. den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung vornimmt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er darin eingetragen ist,
dann Angabe von Nr/Register,
f) AG unverzüglich informiere(n) und ggf. aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben
werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von
ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine
Zuschlagserteilung ergeben.
4. Umsatzsteueridentifikationsnummer BI/MB.
5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
• Für BI/MB Angabe des Loses/der Lose, für das/die Teilnahmeantrag eingereicht wird.
• Für BI/MB Angabe von vollständigen Firmennamen, Angabe der für die Auftragsausführung zuständen
Niederlassung, Anschrift Hauptsitz, vollständiger Namen des/der Ansprechpartners/-partnerin für alle
Rückfragen der Vergabestelle an den BI (Telefon, Telefax, EMail), Angabe ob es sich um KMU handelt.
• Bei Bewerbergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der Rechtsform der
BG (derzeit und ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung, Angabe
eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechpartner/in für alle Rückfragen der VSt zur BG oder deren
Mitglieder (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
II.• Diese Anforderungen gelten entsprechend für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche
Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserklärung mit entsprechenden Angaben auf
dem Formblatt in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbarkeit der Einreichung bereits mit
dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der Vergabestelle vor abschließender Wertung).
• Einverständnis mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbezogenen Daten für das
Vergabeverfahren, erforderliche Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden Vergabeunterlagen zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt
wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der
BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der
Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
• Vgl. auch nach III.2.2 u III.2.3 erforderliche Angaben. Ergänzend siehe Vergabeunterlagen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2020-2022 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2017); Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter III.1.1. gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1. u III.2.3. erf. Angaben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
I.
— Angabe von mind. 3 Referenzen, die erfolgreich durchgeführt wurden (also ohne wesentliche Beanstandungen) und die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang und Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbarkeit. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen NU oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formblatts genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweise auf allgemeine Firmenprospekte oder andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt und das Angebot daher nicht berücksichtigt wird.
Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o. Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o. ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
— Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter III.1.1. gilt entspr. Vgl. auch nach Ziff. III.2.1. u. III.2.2. erf Angaben.
Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB), dass Umweltnutzen nicht Doppelvermarktet wird, gem. Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Lieferung von Strom aus Erneuerbaren Energien [ausschließlich Wasserkraft, einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse gemäß der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie; als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß § 2 der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) vom 21. Juni 2001 (BGBl. I, S. 1234), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13.Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist. Der aus Biomasse erzeugte Strom gilt als Strom aus erneuerbaren Energien, wenn er in einem Verfahren erzeugt wird, das den Anforderungen des § 4 BiomasseV gerecht wird. Hinsichtlich der Mitverbrennung von Biomasse ist die Einhaltung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt- NachV) einzuhalten. Flüssige Biomasse ist nur zulässig, wenn sie aus im europäischen Raum angebauter Biomasse hergestellt wurde]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB,
Verwiesen wird insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de