Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, AG 4 bis einschl. 7, 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: 0808326-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hersbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hersbruck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, AG 4 bis einschl. 7, 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT)
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4 bis einschl. 7 und 8 (anteilig), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
Hersbruck
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Die beteiligten
Sachaufwandsträger sind für die Grundschule die Stadt Hersbruck, für die Mittelschule der Schulverband Hersbruck und die Förderschule der Landkreis Nürnberger Land. Die Antragstellung der jeweiligen Förderanträge durch die Sachaufwandsträger erfolgt getrennt. Dies muss bei der Rechnungsstellung für die jeweiligen Maßnahmen (Grund-, Förder-, und Mittelschule sowie gemeinsam genutzte Flächen) berücksichtigt werden. Im Rahmen des Projekts soll der Schulverband Hersbruck als Grundstückseigentümer als Bauherr und Auftraggeber auftreten und das geplante Schulzentrum errichten. Das Grundstück des jetzigen Förderzentrums befindet sich noch im Eigentum des Landkreises und soll nach den derzeitigen Planungen nur teilweisebebaut werden.
Über die zukünftige Ausgestaltung des Nutzungsrechts über das Grundstück der bestehenden Förderschule, wird noch zwischen Schulverband und
Landkreis verhandelt. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Neubauten für Grundschule (Stadt Hersbruck) und für das Förderzentrum (Landkreis Nürnberger Land) als erstes auf dem Grundstück des Schulverbands umgesetzt werden. Im Gebäude der Grundschule sollen Räume untergebracht werden, die von allen beteiligten Schulen genutzt werden (z.B. Technik). Nachdem beide Neubauten bezogen worden sind, zieht die Mittelschule in eine Interimslösung um. Die Interimslösung wird rechtzeitig vor Abschluss des Gebäudeneubaus der Grund- und Förderschule fertiggestellt. Die bestehenden Gebäude des Schulverbands und des Landkreises werden danach abgebrochen und die Mittelschule neu errichtet.
Das Konzept sieht vor, dass der Schulverband Hersbruck nach Errichtung des Schulzentrums der Stadt Hersbruck und dem Landkreis Nürnberger Land die (außer bei offenen Verfahren) jeweiligen Schulgebäude mit den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten, Verkehrsflächen, technischen Einrichtungen usw. ganzjährig zur Verfügung stellt.
Die konkrete Ausgestaltung wird in den nächsten Monaten in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Sachaufwandsträgern geregelt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten (ohne Kosten für Geschäftsbesorgung) in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (indiziert auf Berichtszeitraum Dezember 2021) vor.
Für das Projekt laufen parallel Vergabeverfahren über die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für die Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) sowie über die Projektsteuerungsleistungen (Controlling).
Zur Realisierung des Bauvorhabens hat der Schulverband Hersbruck zudem einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschl. einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie Finanzierungsdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund ist der AN verpflichtet, einem
Vertragsbeitritt des Geschäftsbesorgers als AG gegenüber dem AN nach Maßgabe von Anlage 2.1.8 dieses Vertrages zuzustimmen. Der Vertragsbeitritt soll den Geschäftsbesorger berechtigen, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber nach Maßgabe dieses Vertrages
aufzutreten und zu handeln.
1. Umsatz (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von unter und bis einschließlich EUR 100.000 mit 0 P., mehr als EUR 100.000 bis einschließlich EUR 200.000 mit 1 P., mehr als EUR 200.000 bis einschließlich EUR 300.000 mit 2 P., mehr als EUR 300.000 bis einschließlich EUR 400.000 mit 3 P., mehr als EUR 400.000 bis einschließlich EUR 500.000 mit 4 P., und mehr als EUR 500.000 mit 5 P. bewertet.
2. Anzahl der Mitarbeiter (max. 50 v 250 P.): Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (M.) werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von bis einschließlich 2 M. mit 0 P., mehr als 2 M. bis einschließlich 3 M. mit 1 P., mehr als 3 M. bis einschließlich 5 M. mit 2 P., mehr als 5 M. bis einschließlich 7 M. mit 3 P., mehr als 7 M. bis einschließlich 9 M. mit 4 P., mehr als 9 M. mit 5 P. bewertet.
3. Unternehmensbezogene Referenzen (max. 150 v 250 P.): Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die Anlagengruppen 4 bis einschl. 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 wurden im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; mit Baukosten (KG 300+400) von mind. EUR 30 Mio. (brutto); im Bereich Schule, Förderschule oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen; während des laufenden (Schul-)Betriebs.
Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle sechs Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: 0 bis 5 Teilpunkte: 0 P., 6 bis 10 Teilpunkte: 1 P., 11 bis 15 Teilpunkte: 2 P., 16 bis 20 Teilpunkte: 3 P., 21 bis 25 Teilpunkte: 4 P. und 26 bis 30 Teilpunkte: 5 P.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
3. Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5, 6 und 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
4. Stufe unterteilt in die einzelnen Schulgebäude: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Falls Ausschlussgründe vorliegen, hat der Bieter den Ausschlussgrund zu benennen und eine Eigenerklärung beizufügen, in welcher erläutert wird, welche Maßnahmen unternommen wurden, um eine „Selbstreinigung“ herbeizuführen (vgl. § 125 GWB).
1. Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV;
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR;
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der
Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
a) Unternehmensbezogene Referenzen: Zur Bewerberauswahl werden fünf Referenzen bewertet. Mindestkriterien für die Wertbarkeit einer Referenz: (1) Mindestens die Anlagengruppen 4 bis einschl. 6 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI und die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt und zusammenhängend erbracht (2) Die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 wurden im Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden.
Wertbare Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: TGA-Fachplanung einer Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme, wobei die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 gemäß § 55 Abs. 1 HOAI in den Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist begonnen und abgeschlossen wurden; mit Baukosten (KG 300+400) von mind. EUR 30 Mio. (brutto); im Bereich Schule, Förderschule oder vergleichbar; für einen öffentlichen Auftraggeber; unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen; während des laufenden (Schul-)Betriebs (siehe dazu auch oben II.2.9).
b) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter: Gefordert sind Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrages fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte (s. o. II.2.9).
c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es sich um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus einem Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) sowie dem
Zuschlagsverfahren mit anschließenden Bietergesprächen (2. Stufe). Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Für den Teilnahmeantrag soll das dafür vorgesehene Bewerbungsformular verwendet werden. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich unter dem o. g. Internet-Link in elektronischer Form möglich. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Abgabe des Teilnahmeantrags per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Die gemäß Bekanntmachung und Bewerbungsformular geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind formlos und in Ergänzung zum Bewerbungsformular beizufügen, auf der Plattform hochzuladen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Für die Teilnahme wird keineVergütung gewährt.
Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über die Plattform und den oben genannten Link zu richten.
Eingegangene, wesentliche Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren stehen stets aktuell unter oben genannten Link allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der oben genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten der Bewerber.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens gilt Folgendes: Mit Veröffentlichung der Bekanntmachung sind ebenfalls unter o. g. Link die für die
Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen sowie die insbesondere auch für diese Stufe maßgeblichen Verfahrensbedingungen unentgeltlich mit uneingeschränktem und vollständigem direkten Zugang abrufbar. Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Es ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung des Angebotes durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Die Abgabe des Angebots per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen. Für die Angebotsabgabe sowie die Teilnahme an dem Bietergespräch wird keine Vergütung gewährt. Es wird darauf hingewiesen, dass über Regelungen des Vertrages samt Anlagen im Bietergespräch nur dann verhandelt werden kann, wenn der Bieter konkrete Fragen oder Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen im Vorfeld unter o. g. Link spätestens bis zum Termin für die Angebotsabgabe einreicht. Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2.Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Stufe (Teilnahmewettbewerb).
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts abgeben,
1. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreterbezeichnet ist,
3. dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die entsprechenden Anlagen sind dem Formblatt "Deckblatt für die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft" entsprechend beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.