Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen im Landkreis Miltenberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Miltenberg
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-miltenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport.de/E63399594
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen im Landkreis Miltenberg
Vertrag zu Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall sowie Behälterbewirtschaftung von Abfallsammelbehältern
Vertrag zu Los 2: Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Vertrag zu Los 3: Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Vertrag zu Los 4: Sammlung und Beförderung von Sperrmüll
Vertrag zu Los 5: Kombinationslos Verträge der Lose 1 bis 4
Sammlung und Beförderung von Restabfall sowie Behälterbewirtschaftung von Abfallsammelbehältern
Landkreis Miltenberg
Sammlung und Beförderung von Restabfall sowie Behälterbewirtschaftung von Abfallsammelbehältern:
- Sammlung und Beförderung von Restabfall in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60l, 120l, 240l, 770l und 1.100l inkl. Abfuhr von Zusatz- und Windelsäcken sowie in Großbehältern mit einem Fassungsvermögen von 3.000l und 5.000 l in einem Umfang von ca. 17.875 Mg pro Jahr.
- Gestellung Großbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000l und 5.000 l in einem Umfang von ca. 49 Behältern.
- Behälterbewirtschaftung von Behältern zur Erfassung von Rest-, Bioabfall und PPK in einem Umfang von ca. 3.190 Vorgängen.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Bioabfall
Landkreis Miltenberg
Sammlung und Beförderung von Bioabfall:
- Sammlung und Beförderung von Bioabfall in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 120l und 770 l inkl. Abfuhr von Zusatzsäcken in einem Umfang von ca. 7.036 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveräderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Landkreis Miltenberg
Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK):
- Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen in Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120l, 240l und 1.100l in einem Umfang von ca. 9.500 Mg pro Jahr.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll
Landkreis Miltenberg
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll in einem Umfang von ca. 2.200 Mg pro Jahr sowie die Sammlung und Beförderung von Elektroaltgeräten.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Sperrmüll sowie Behälterbewirtschaftung von Abfallsammelbehältern (Kombinationslos der Lose 1 bis 4)
Landkreis Miltenberg
Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) und Sperrmüll sowie Behälterbewirtschaftung von Abfallsammelbehältern (Kombinationslos der Lose 1 bis 4):
- Sammlung und Beförderung von Restabfall in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 60l, 120l, 240l, 770l und 1.100l inkl. Abfuhr von Zusatz- und Windelsäcken sowie in Großbehältern mit einem Fassungsvermögen von 3.000l und 5.000 l in einem Umfang von ca. 17.875 Mg pro Jahr.
- Gestellung Großbehälter mit einem Fassungsvermögen von 3.000l und 5.000 l in einem Umfang von ca. 49 Behältern.
- Behälterbewirtschaftung von Behältern zur Erfassung von Rest-, Bioabfall und PPK in einem Umfang von ca. 3.190 Vorgängen.
- Sammlung und Beförderung von Bioabfall in Abfallsammelbehältern mit einem Fassungsvermögen von 120l und 770 l inkl. Abfuhr von Zusatzsäcken in einem Umfang von ca. 7.036 Mg pro Jahr.
- Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen in Abfallsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120l, 240l und 1.100l in einem Umfang von ca. 9.500 Mg pro Jahr.
Sammlung und Beförderung von Sperrmüll in einem Umfang von ca. 2.200 Mg pro Jahr sowie die Sammlung und Beförderung von Elektroaltgeräten.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis drei Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um zwei Jahre zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaub-ten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Allgemeiner Jahresumsatz:
-Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Spezifischer Jahresumsatz:
-Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen:
-Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
-Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Gilt für alle Lose:
- Es ist mindestens eine unternehmensbezogene Referenz je Los über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
- Auftraggeber (Firma) [Empfänger]
- Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum]
- Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
-Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die losspezifische leistungs- und fraktionsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen. Einzelne Referenzen können in Summe betrachtet werden, wenn sie in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben und in Summe mindestens 50 % der ausgeschriebenen Tonnage erreichen, sofern die Mindestkriterien nicht von einer einzigen Referenz erfüllt werden.
- Für Los 1 bis 3 und 5: Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung oder innerhalb der vergangenen 5 Jahr (2018 bis 2022) ein Behälteridentifikationssystem zum Einsatz kommt/kam.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE und Ergänzungsformular,
- Angaben zu Beschäftigten und zur Leistungserbringung (s. EEE und Ergänzungsformular),
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.