Neubau Schülerwohnheim für die Jakob-Preh-Berufsschule in Bad Neustadt a.d. Saale Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spörleinstraße 11
Ort: Bad Neustadt an der Saale
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): M. Eng. Rebecca Lingerfelt - Kreisbaumeisterin
E-Mail:
Telefon: +49 9771-94-501
Fax: +49 9771-94-81-501
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhoen-grabfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Schülerwohnheim für die Jakob-Preh-Berufsschule in Bad Neustadt a.d. Saale Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Der Landkreis Rhön-Grabfeld plant den Neubau eines Schülerwohnheimes für die Jakob-Preh-Berufsschule in Bad Neustadt a.d. Saale.
Der Neubau soll sowohl funktional und wirtschaftlich in der Errichtung als auch nachhaltig sein für einen dauerhaft wirtschaftlichen Betrieb und Unterhalt.
Das Raumprogramm umfasst 40 Doppelzimmer mit Nasszellen in den oberen Geschossen, sowie Aufenthaltsbereich, Mensa (Doppelnutzung als Prüfungsraum) mit Ausgabeküche, Sanitärtrakt und Technikflächen im Erdgeschoss.
Die Zimmer sollen keine mechanische Lüftung erhalten.
Es ist angedacht das Schülerwohnheim an das bestehende Nahwärmenetz anzuschließen.
Es liegt eine Vorplanung des Architekten mit prognostizierten Kosten über ca. 6,24 Mio. EUR brutto vor.
Es handelt sich um eine geförderte Gesamtmaßnahme.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planung / Förderantrag 2021 / 2022,
— Bauausführung ab 2022,
— Gesamtfertigstellung 2024.
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Bad Neustadt a.d. Saale
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 1.1.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 und 8.
— Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Bes. Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4),
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung
Der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
Grundlage ist die Vorplanung des Architekten.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer in der Stufe 2.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter
Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Bad Neustadt a.d. Saale
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Los 2 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 und 6.
— Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9 für den 1. Bauabschnitt,
— vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.
Bes. Leistungen:
— Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen der Stufe 1 ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung nach HOAI erbracht.
Grundlage ist die Vorplanung des Architekten.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer in der Stufe 2.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Postanschrift: Gewerbepark A71 | An der Heide 6
Ort: Oerlenbach
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9725-70400
Internet-Adresse: https://www.ing-helfrich.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Postanschrift: Gewerbepark A71 | An der Heide 6
Ort: Oerlenbach
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9725-70400
Internet-Adresse: https://www.ing-helfrich.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-206
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland