Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen, Arnold-Sommerfeld-Straße; Umsetzung und Umbau einer Pavillonanlage in Systembauweise Referenznummer der Bekanntmachung: H49034023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen, Arnold-Sommerfeld-Straße; Umsetzung und Umbau einer Pavillonanlage in Systembauweise
Gemeinschaftsunterkunft zur vorübergehenden Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen, Arnold-Sommerfeld-Straße; Umsetzung und Umbau einer Pavillonanlage in Systembauweise
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung einer in Systembauweise errichteten Schule in der Waldmeisterstraße an einen neuen Standort im Stadtgebiet und der Umbau zum Zweck der Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete (für ca. 150 Personen).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Bei dem Auftragnehmer handelt es sich um die Errichterfirma und zugleich Eigentümerin des umzusetzenden Systembaus. Am ursprünglichen Standort Waldmeisterstraße wurde der Systembau als Schule genutzt und wird nach Umsetzung in die Arnold-Sommerfeld-Straße und Eigentumserwerb durch die Auftraggeberin als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Die Zahl der von der Auftraggeberin verpflichtend zur Verfügung zu stellenden Bettplätze hat durch den unvorhergesehenen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine stark zugenommen. Für die dringende Bedarfsdeckung ist die Beschaffung notwendig. Die Umsetzung kann allein durch die Errichterfirma/Eigentümerin erfolgen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.