Neubau Rechengebäude und Erweiterung der Kläranlage Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-TIR-REH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-tirschenreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rechengebäude und Erweiterung der Kläranlage
Die Stadt Tirschenreuth betreibt eine Kläranlage für 25.000 Einwohnerwerte (Größenklasse 4 nach Anhang 1 der Abwasserverordnung). Die Abwässer von Tirschenreuth werden in einer mechanisch-biologisch-chemischen Kläranlage im Aufstauverfahren (SBR-Verfahren) mit getrennter anaerober Schlammbehandlung (Faulung) gereinigt. Der maximale Mischwasserabfluss zur Kläranlage beträgt Q_M = 135 l/s. Die erteilte gehobene Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Waldnaab endet am 31.12.2023.
Im Zuge der Erstellung der Unterlagen für ein neues Wasserrecht hat sich ergeben, dass die Istbelastung der Kläranlage eine Reduzierung der Ausbaugröße auf 20.000 EW möglich macht. Der künftige Mischwasserzufluss zur Kläranlage muss jedoch deutlich erhöht werden. Zum einen ist diese Erhöhung erforderlich, um Auflagen im Wasserrecht der Kläranlage zu erfüllen, zum anderen ergibt sich aus der Erhöhung die Möglichkeit, das vorhandene Volumen der Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet optimal auszunutzen und Neubaumaßnahmen zur Schaffung von weiterem Volumen einzusparen. Der künftige Mischwasserzufluss zur Kläranlage beträgt 175 l/s.
Der Abbruch der bestehenden Schlammlagerhalle ist Bestandteil der Planungsleistung.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen auf der Kläranlage erforderlich, welche in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden sollen:
Abschnitt 1 - Neubau Rechengebäude
Neubau Rechengebäude mit neuer technischer Ausstattung
Rückbau der bestehender Schlammlagerhalle
Abschnitt 2 - Biologischer Teil
Vergrößerung des Vorspeichers (Umbau des vorhandenen Ablaufspeichers zum Vorspeicher), Erweiterung des biologischen Teils um einen dritten SBR-Behälter (Vneu = 3.200 m²)
Neubau Ablaufspeicher (V = 650 m³)
Abschnitt 3 - Sanierung Faulbehälter
Sanierung des vorhandenen Faulbehälters.
Darüber hinaus sind die verschiedenen Verfahrensschritte der Abwasserreinigung und Schlammbehandlung unter den Aspekten der Nutzungsdauer und der Steigerung der Energieeffizienz zu überprüfen.
Die Realisierung erfolgt je nach Planungskonzept in den technisch notwendigen Bauabschnitten.
Tirschenreuth
Für das Projekt Neubau Rechengebäude und Erweiterung der Kläranlage werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, § 41 ff. Leistungsphasen LPH 1-9, inklusive besonderer Leistungen (Bauteil Rechenhaus LPH 3-9) und Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 und Anlage 14, HOAI 2021, LPH 1-6, inklusive besonderer Leistungen, sowie Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 3, 4, 7 und 8 gem. § 55 und Anlage 15, HOAI 2021, LPH 1-9, ohne Lph4, inklusive besonderer Leistungen (Anlagengruppe 7 - Bauteil Rechenhaus LPH 3-9) benötigt.
Der Abbruch der bestehenden Schlammlagerhalle ist Bestandteil der Planungsleistung.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen auf der Kläranlage erforderlich, welche in 3 Bauabschnitten ausgeführt werden sollen:
Abschnitt 1 - Neubau Rechengebäude
Neubau Rechengebäude mit neuer technischer Ausstattung
Rückbau der bestehender Schlammlagerhalle
Ausführungszeitraum: Mitte 2023 – Ende 2024
Abschnitt 2 - Biologischer Teil
Vergrößerung des Vorspeichers (Umbau des vorhandenen Ablaufspeichers zum Vorspeicher),
Erweiterung des biologischen Teils um einen dritten SBR-Behälter (Vneu = 3.200 m²)
Neubau Ablaufspeicher (V = 650 m³)
Ausführungszeitraum: 2024 – 2027.
Abschnitt 3 - Sanierung Faulbehälter
Sanierung des vorhandenen Faulbehälters.
Ausführungszeitraum: 2028 – 2029
Die Laufzeit des Vertrags II.2.7) beinhaltet 4 Jahre Gewährleistung/Lph. 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe III.2.1
1. Eignungskriterium: Vollständige Angaben zum Unternehmen des Bewerbers
Nachweis: Eigenerklärung oder EEE, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (soweit eingetragen).
2. Eignungskriterium: Bestehen oder Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis: Eigenerklärung,
EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen: — Kopie der Versicherungspolice,
— Erklärung des Versicherers (nicht des Maklers).
3. Eignungskriterium: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020/2021/2022)
Nachweis: Eigenerklärung, EEE, Präqualifikation, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— testierte Bilanzen oder Bilanzauszügen (soweit Veröffentlichungspflicht),
— testierte Gewinn-/Verlustrechnung,
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters.
0) Mindestanforderung (Ausschlusskriterium):
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB in den letzten 5 Jahren,
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach§ 124 GWB in den letzten 3 Jahren,
— ggf. Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Nachweis: Eigenerklärung, ggf. auf gesondertes Verlangen:
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte,
— aktueller Auszug aus Berufszentralregister für alle für die Auftragsausführung verantwortlichen Personen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger,
— Bescheinigung des Finanzamtes (soweit dieses solche ausstellt),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Zu 2)
— Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR Personenschäden,
— Deckungssumme je Schaden mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Steht in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung.
Zu 3)
Im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr (netto) (außer bei
Büroneugründungen).
Weitere Einzelheiten zu den Eignungskriterien und den einzuhaltenden Mindeststandards sind in den
Bewerbungsunterlagen aufgeführt.
1.Eignungskriterium: Referenz 1 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses, Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
2.Eignungskriterium: Referenz 2 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses, Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
3.Eignungskriterium: Referenz 3 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses, Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
4.Eignungskriterium: Referenz 4 des Bewerbers (Unternehmens), Objektplanung Ingenieurbauwerke, Planungsleistungen für Neubau oder die Sanierung eines Faulbehälters, Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
5.Eignungskriterium: Referenz 5 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung Tragwerksplanung, Planungsleistungen für ein für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwassertechnische Anlagen., Leistungsphasen 2-4; Nachweis Eigenerklärung.
6.Eignungskriterium: Referenz 6 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung Tragwerksplanung, Planungsleistungen für ein für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwassertechnische Anlagen., Leistungsphasen 5-6; Nachweis Eigenerklärung.
7.Eignungskriterium: Referenz 7 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung Technische Ausrüstung, Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung, Leistungsphasen 2-3; Nachweis Eigenerklärung.
8.Eignungskriterium: Referenz 8 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung Technische Ausrüstung, Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung, Leistungsphasen 5-7; Nachweis Eigenerklärung.
9.Eignungskriterium: Referenz 9 des Bewerbers (Unternehmens), Fachplanung Technische Ausrüstung, Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung, Leistungsphase 8; Nachweis Eigenerklärung.
Zu 1)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Planungsleistung wurden für ein Bauwerk aus dem Bereich Abwasserbehandlung erbracht und beinhalten den Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses.
d) Die anrechenbaren Kosten (ohne Abbruch) der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 2)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Planungsleistung wurden für ein Bauwerk aus dem Bereich Abwasserbehandlung erbracht und beinhalten den Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses.
d) Die anrechenbaren Kosten (ohne Abbruch) der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 3)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Ingenieurbauwerke in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Planungsleistung wurden für ein Bauwerk aus dem Bereich Abwasserbehandlung erbracht und beinhalten den Neubau oder die Sanierung eines Rechenhauses..
d) Die anrechenbaren Kosten (ohne Abbruch) der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 4)
a) Die erbrachten Leistungen waren Objektplanungen Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Planungsleistung wurden für ein Bauwerk aus dem Bereich Abwasserbehandlung erbracht und beinhalten den Neubau oder die Sanierung eines Faulbehälters.
d) Die anrechenbaren Kosten der Objektplanung der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,35 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 5)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2-4.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 - 4 wurden im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Leistungen der Tragwerksplanung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwassertechnische Anlagen durchgeführt.
d) Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,6 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 6)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 5-6.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 6 wurden im Zeitraum ab 01.01.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Leistungen der Tragwerksplanung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwassertechnische Anlagen durchgeführt.
d) Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,6 Mio € netto.
e) Die erbrachten Leistungen waren Planungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber.
Zu 7)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 2-3.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 2 - 3 wurden im Zeitraum ab 01.01.2013 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Leistungen der Technischen Ausstattung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung durchgeführt.
d) Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
Zu 8)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in den Leistungsphasen 5-7.
b) Jede Leistungsphase der Leistungsphasen 5 - 7 wurden im Zeitraum ab 01.01.2014 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Leistungen der Technischen Ausstattung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung durchgeführt.
d) Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
Zu 9)
a) Die erbrachten Leistungen waren Fachplanungen (Technische Ausrüstung) in der Leistungsphase 8.
b) Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 01.01.2015 bis vor Vergabebekanntmachung dieses Verfahrens abgeschlossen.
c) Die Leistungen der Technischen Ausstattung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserbehandlung durchgeführt.
d) Die anrechenbaren Kosten der Maßnahme zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) betrugen ≥ 0,5 Mio € netto.
Die Anforderungen zu einem besonderen Berufsstand werden erfüllt durch: a) Natürliche Personen, die als
„Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“ in der Ingenieurkammer, sowie in der Liste der bauvorlageberechtigter
Ingenieure eingetragen sind, oder b) Juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die
Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) ist. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die
Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erlaubnis
zur Berufsausübung mindestens von einem Mitglied jeweils für sich selbst und für alle Leistungen des Auftrags
nachzuweisen (eine nach Leistungsteilen getrennte Betrachtung ist nicht zulässig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen
nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag
kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung
an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann
nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten
Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der
Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.