Schülerbeförderung Thea Diem Schule (Förderz. UHG) für geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler); 4 Lose; Los 2: Fahrten Partnerkl. Sauerlach, Los 4: Fahrten Partnerkl. Oberhaching
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Thea Diem Schule (Förderz. UHG) für geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler); 4 Lose; Los 2: Fahrten Partnerkl. Sauerlach, Los 4: Fahrten Partnerkl. Oberhaching
Die Schüler aus den Gemeinden des Landkreises München haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen/zurückzubringen. Die vier zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung teilen sich wie folgt auf:
Los 1 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Thea Diem Schule in Unterhaching
Los 2 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching
Los 3 - Mittagsfahrten von Schülern/-innen von der Thea Diem Schule in Unterhaching
Los 4 - Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching
Es können Angebote für Los 1 bis Los 4 abgegeben werden.
Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Thea Diem Schule in Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München
Landkreis München
Das Los 1 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Nachmittagsfahrten) sowie zur Thea Diem Schule (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt für die Morgenfahrten ca. 100 Schüler/-innen und für die Nachmittagsfahrten bis zu 60 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:15 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 16:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München
Landkreis München
Das Los 2 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Sauerlach (Friedrich von Aychstetter Schule, Münchener Str. 40, 82054 Sauerlach) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Nachmittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 14 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/- innen pünktlich um 08:15 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 15:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Mittagsfahrten von Schülern/-innen von der Thea Diem Schule in Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München
Landkreis München
Das Los 3 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 50 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Bei Mittagsfahrten tritt der Auftragnehmer um 11:45 Uhr und um 13:15 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer an den Wohnort zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihren jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München
Landkreis München
Das Los 4 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Oberhaching (Mittelschule Oberhaching, Kastanienallee 18, 82041 Oberhaching) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).
Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:
- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,
- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie
- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).
Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.
Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 8 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.
Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:00 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Mittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 13:00 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.
Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.
Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.
Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung
- Gewerbeanmeldung
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559
- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:
Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 5.000.000,00€
x Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00€
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559
- Angaben zwei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners); der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
- für die Ausführung des Auftrags stehen die erforderlichen qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung
- im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen
- soweit einschlägig: Formblatt L 234 Erklärung zur Bietergemeinschaft
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559
-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
- Straßenverkehrskonformität
Die Fahrzeuge müssen einsatzfähig sein und den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) sowie allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen.
- Saubere und sichere Fahrzeuge
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und er hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einer anerkannten Überwachungsorganisation zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Etwaige Mängel sind jeweils unverzüglich abzustellen. Für die Beförderung werden nur solche Fahrzeuge eingesetzt, die sicherstellen, dass alle Schüler/-innen in Fahrtrichtung sitzen (nicht auf Notsitzen). Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Anforderung bzgl. des eingesetzten Fahrpersonals und Begleitpersonen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur für die Durchführung des Auftrages geeignetes und zulässiges Fahrpersonal einzusetzen. Das Fahrpersonal muss über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen (Bsp. Personenbeförderungsschein usw.) zur Durchführung der Fahrten und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse verfügen. Die Begleitperson ist ebenfalls für die Sicherheit der Schüler verantwortlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur für die Durchführung des Auftrages geeignetes und zulässiges Begleitpersonal einzusetzen. Das Fahrpersonal und die Begleitpersonen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um sich mit den Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten verständigen zu können.
- Führungszeugnis
Erweiterte Führungszeugnisse für das Fahrpersonal und die Begleitpersonen, die bestimmungsgemäß in Kontakt mit Schülerinnen und Schülern kommt, müssen am 06.09.2023 und später bei Austausch oder Neueinstellung von Fahrern/-innen und Begleitpersonen unverzüglich für jedes neu eingesetzte Personal vor dem ersten Einsatz dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt werden. Das Führungszeugnis darf insbesondere keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Fahrpersonal und die Begleitperson auch bei anderen, für die Auftragsausführung relevanten Straftaten, abzulehnen.
- Erste-Hilfe-Schulung
Die Erste-Hilfe-Schulung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor dem 01.12.2023 stattgefunden haben und gegenüber dem Auftraggeber in Textform nachgewiesen werden. Ohne diese Schulungen ist das Fahrpersonal und die Begleitperson nicht berechtigt, die Schülerbeförderung weiter durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Bindefrist wird auf 01.08.2023 festgelegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1
Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/