Schülerbeförderung Thea Diem Schule (Förderz. UHG) für geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler); 4 Lose; Los 2: Fahrten Partnerkl. Sauerlach, Los 4: Fahrten Partnerkl. Oberhaching

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt München
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=268559
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schülerbeförderung Thea Diem Schule (Förderz. UHG) für geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler); 4 Lose; Los 2: Fahrten Partnerkl. Sauerlach, Los 4: Fahrten Partnerkl. Oberhaching

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Schüler aus den Gemeinden des Landkreises München haben einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Wegen der fehlenden oder unzumutbaren Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, wird diese Linie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als Schulbuslinie ausgeschrieben. Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen/zurückzubringen. Die vier zu vergebenden Lose zur Schülerbeförderung teilen sich wie folgt auf:

Los 1 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Thea Diem Schule in Unterhaching

Los 2 - Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching

Los 3 - Mittagsfahrten von Schülern/-innen von der Thea Diem Schule in Unterhaching

Los 4 - Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:

Es können Angebote für Los 1 bis Los 4 abgegeben werden.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Thea Diem Schule in Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 1 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Nachmittagsfahrten) sowie zur Thea Diem Schule (Morgenfahrten).

Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:

- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,

- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie

- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).

Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.

Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt für die Morgenfahrten ca. 100 Schüler/-innen und für die Nachmittagsfahrten bis zu 60 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.

Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:15 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 16:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.

Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.

Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.

Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit (Nachhaltigkeit) / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2023
Ende: 28/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Morgen- und Nachmittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 2 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Sauerlach (Friedrich von Aychstetter Schule, Münchener Str. 40, 82054 Sauerlach) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Nachmittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse Sauerlach der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).

Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:

- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,

- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie

- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).

Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.

Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 14 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.

Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/- innen pünktlich um 08:15 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Nachmittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 15:30 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.

Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.

Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.

Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit (Nachhaltigkeit) / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2023
Ende: 28/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mittagsfahrten von Schülern/-innen von der Thea Diem Schule in Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 3 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten).

Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:

- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,

- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie

- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).

Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.

Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 50 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.

Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Bei Mittagsfahrten tritt der Auftragnehmer um 11:45 Uhr und um 13:15 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.

Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.

Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.

Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer an den Wohnort zurückzubringen. Die Schülerbeförderung findet stets zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihren jeweiligen Wohnsitz zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit (Nachhaltigkeit) / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2023
Ende: 28/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Morgen- und Mittagsfahrten von Schülern/-innen von und zur Partnerklasse in Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching zu den Gemeinden des Landkreises München

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Landkreis München

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Los 4 beinhaltet die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Partnerklasse Oberhaching (Mittelschule Oberhaching, Kastanienallee 18, 82041 Oberhaching) der Thea Diem Schule in Unterhaching (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Grünwalder Weg 8b, 82008 Unterhaching) auf den Schulwegen entsprechend der Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Schülerbeförderungsverordnung zum Wohnort des jeweiligen geistig beeinträchtigen Schülers/der jeweils geistig beeinträchtigten Schülerin bzw. zu bestimmten Haltepunkten an den Wohnadressen der Schüler/-innen im Landkreis München (Mittagsfahrten) sowie zur Partnerklasse Oberhaching der Thea Diem Schule Unterhaching, Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Morgenfahrten).

Der zu befördernde Personenkreis beinhaltet:

- Schülerinnen und Schüler mit geistigen Beeinträchtigungen,

- eventuell notwendiges Personal als Schulbusbegleiter/-innen, welches von Dritten (z.B. Krankenkassen oder Bezirk) gestellt wird, sowie

- Begleitpersonen, welche vom Auftragnehmer zu stellen sind (jeweils eine Begleitperson pro Fahrzeug zusätzlich zum Fahrer).

Der Auftragnehmer wird vom 12.09.2023 bis zum Ablauf des letzten Schultages des Schuljahres 2027/28 (5 Jahre) beauftragt.

Die geschätzte Zahl der zu befördernden Schüler/-innen für das Schuljahr 2023/2024 beträgt ca. 8 Schüler/-innen. Der Auftragnehmer stellt jedem Schüler/jeder Schülerin jeweils einen Sitzplatz zur Verfügung. Die Schülerzahl kann sich im Laufe des Schuljahres jederzeit verändern, so dass der Auftragnehmer hier mit Schülerzahlabweichungen rechnen muss. Der Auftragnehmer hat stets mit Zu- und Abgängen, Umzügen (jederzeitigen Wohnsitzveränderung) einzelner Schüler/innen innerhalb der Gemeinden des Landkreises München und der Änderung der Anzahl von eventuellen Schulbusbegleitern/-innen zu rechnen.

Die Beförderung erfolgt an jedem Präsenzunterrichtstag der Schulwoche an voraussichtlich fünf Tagen in der Schulwoche Montag bis Freitag. Täglich fährt der Auftragnehmer Morgenfahrten je nach Stundenplanangabe der Schule, so dass die G-Schüler/-innen pünktlich um 08:00 Uhr am Unterricht teilnehmen können. Bei Mittagsrückfahrten tritt der Auftragnehmer erst um 13:00 Uhr die Rückfahrt zu den jeweiligen Haltepunkten an die Wohnadressen der Schüler/-innen an. Die Unterrichtszeit kann sich jederzeit ändern. Dies bedingt dann eine Änderung der Fahrzeit für die Schulbusfahrten, die Fahrt ist entsprechend anzupassen.

Der Auftragnehmer hat seine Tourenplanung so zu gestalten, dass die regelmäßigen und angemessenen Beförderungszeiten sowie die Höchstbeförderungszeiten eingehalten werden können und die tägliche Erfüllung der Schulpflicht gewährleistet ist. Die Fahrtzeit darf in der Regel 60 Minuten/pro Tour – reine Fahrzeit – nicht überschreiten. In Ausnahmefällen ist eine längere Fahrtzeit nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und nur mit dessen vorheriger Erlaubnis möglich.

Die Thea Diem Schule in Unterhaching mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, besuchen geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche (G-Schüler). Diese Schüler/innen haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme auf körperliche Einschränkungen und seelische Gesundheit. Einige Schüler/-innen können sich nur sehr eingeschränkt verständigen. Für diese Transporte ist es dringend erforderlich, dass Begleitpersonen gestellt werden (eine Begleitperson pro Fahrzeug, welche zusätzlich zum Fahrer durch den Auftragnehmer zu stellen ist), die auf den Umgang mit geistig behinderten Schülern/-innen vorbereitet sind und die auf die besonderen Bedürfnisse der Schüler/innen eingehen können.

Die G-Schüler/-innen sind aufgrund dessen immer am Wohnort abzuholen. Die Schülerbeförderung findet stets von und zu den jeweils vereinbarten Haltepunkten statt. Da die G-Schüler/-innen direkt an ihrem jeweiligen Wohnsitz abzuholen und zurückzubringen sind und der Auftragnehmer hierzu im Wohnbereich auf engen Straßen unterwegs ist, ist der Einsatz von Kleinfahrzeugen erforderlich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umweltverträglichkeit (Nachhaltigkeit) / Gewichtung: 50%
Preis - Gewichtung: 50%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/09/2023
Ende: 28/07/2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559

- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung

- Gewerbeanmeldung

- aktueller Auszug aus dem Handelsregister

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559

- Formblatt L124EU - Eigenerklärung zur Eignung:

Aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:

x Personenschäden: 5.000.000,00€

x Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00€

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559

- Angaben zwei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Schülerbeförderungsleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners); der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen

- für die Ausführung des Auftrags stehen die erforderlichen qualifizierten Arbeitskräfte zur Verfügung

- im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen

- soweit einschlägig: Formblatt L 234 Erklärung zur Bietergemeinschaft

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=268559

-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"

- Straßenverkehrskonformität

Die Fahrzeuge müssen einsatzfähig sein und den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO Kraft) sowie allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen.

- Saubere und sichere Fahrzeuge

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und er hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einer anerkannten Überwachungsorganisation zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Etwaige Mängel sind jeweils unverzüglich abzustellen. Für die Beförderung werden nur solche Fahrzeuge eingesetzt, die sicherstellen, dass alle Schüler/-innen in Fahrtrichtung sitzen (nicht auf Notsitzen). Ausnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

- Anforderung bzgl. des eingesetzten Fahrpersonals und Begleitpersonen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur für die Durchführung des Auftrages geeignetes und zulässiges Fahrpersonal einzusetzen. Das Fahrpersonal muss über die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen (Bsp. Personenbeförderungsschein usw.) zur Durchführung der Fahrten und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse verfügen. Die Begleitperson ist ebenfalls für die Sicherheit der Schüler verantwortlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur für die Durchführung des Auftrages geeignetes und zulässiges Begleitpersonal einzusetzen. Das Fahrpersonal und die Begleitpersonen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um sich mit den Schülerinnen/Schülern und deren Erziehungsberechtigten verständigen zu können.

- Führungszeugnis

Erweiterte Führungszeugnisse für das Fahrpersonal und die Begleitpersonen, die bestimmungsgemäß in Kontakt mit Schülerinnen und Schülern kommt, müssen am 06.09.2023 und später bei Austausch oder Neueinstellung von Fahrern/-innen und Begleitpersonen unverzüglich für jedes neu eingesetzte Personal vor dem ersten Einsatz dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt werden. Das Führungszeugnis darf insbesondere keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, das Fahrpersonal und die Begleitperson auch bei anderen, für die Auftragsausführung relevanten Straftaten, abzulehnen.

- Erste-Hilfe-Schulung

Die Erste-Hilfe-Schulung muss innerhalb der letzten drei Jahre vor dem 01.12.2023 stattgefunden haben und gegenüber dem Auftraggeber in Textform nachgewiesen werden. Ohne diese Schulungen ist das Fahrpersonal und die Begleitperson nicht berechtigt, die Schülerbeförderung weiter durchzuführen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 31/05/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..

Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.

#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#

#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#

Der Bieter hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Ausschreibung im Allgemeinen können bis 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Bindefrist wird auf 01.08.2023 festgelegt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1

Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss

des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung

der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/04/2023

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