Adressverwaltungslösung (Ablösung WCP FM 2023) Referenznummer der Bekanntmachung: 2204.0102.0303_09/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Adressverwaltungslösung (Ablösung WCP FM 2023)
Die MPG hat Bedarf an einer leistungsfähigen und umfassenden Lösung für die abteilungsübergreifende Verwaltung von Kontaktinformationen und zur Bearbeitung von marketingrelevanten Anwendungsfällen. Diese Verwaltungsaufgaben werden von ca. 50 Verwaltungsmitarbeitern durchgeführt (im Folgenden Kontaktverwaltung genannt). Darüber hinaus soll über die Lösung eine Kontaktdatensuche im lesenden Zugriff für die weiteren ca. 3000 Verwaltungsmitarbeiter der MPG (im Folgenden Kontaktdatensuche genannt) bereitgestellt werden.
Hierzu wird ein Dienstleister und eine Software gesucht, um über ein Implementierungsprojekt die Software an die Bedürfnisse der MPG anzupassen, aus den abzulösenden Systemen die aktuell bestehenden Kontaktinformationen zu konsolidieren und in das neue System zu migrieren, vorhandene Abfragen und Berichte neu aufzubauen und den Support im nachfolgenden Betrieb sicher zu stellen und die Software nach Anfor-derung zu erweitern.
Der Zuschlag über das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Software und Leistung wird an einen Auftragnehmer ("AN") vergeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben:
• Feindefinition der Anforderungen an das zukünftige Tool und anschließende Anpassung und Integration der Software in das Netz der MPG
• Konsolidierung und Migration der existierenden Bestandsdaten aus den Altsystemen in das ADB Tool
• Schulung der User unterschieden nach Administratoren der Anwendung und Fachanwender
• Support der Anwendung und ggf. Erweiterung der bereitgestellten Anwendungsfälle
Bestandteile: Kontaktsuche, Kontaktddatenverwaltung, Online-Anmeldeportal (Lizenzen mit Wartung und Pflege); Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis für das Implementierungsprojekt und anschließendem Betriebsservice; Standardsupport im Betrieb nach der Produktivsetzung der Software; Schulungen.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen, s. ausdrücklich Kapitel 1.6.2 VOLUMINA:
Leistungen auf Tagespauschalpreisbasis für das Implementierungsprojekt und anschließenden Betriebsservice:
- Insgesamt ergibt sich damit über die gesamte Vertragslaufzeit ein geschätztes Volumen von 148 PT und ein Maximalvolumen von 170 PT unterteilt nach den Rollen "Projektmanager" und "Software-Entwickler/Experte" mit unterschiedlicher Verteilung über Basis- und Optionslaufzeit; detailliert aufgeschlüsselt in 1.6.2
- Vgl. zum Leistungsumfang der Leistungen auf Tagespauschalpreis auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.3.1 und Kapitel 5.3.4.
Durchführung von 9 Schulungen:
- Vgl. zum Leistungsumfang der Schulung auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.3.2.
Transition am Laufzeitende:
- Für den Fall einer Übergabe an einen neuen Anbieter am Ende der Vertragslaufzeit wird hierfür ein optionales Kontingent von 10 PT zur Verfügung gestellt.
- Vgl. zum Leistungsumfang Kapitel 5.5.2. (Diese zusätzliche Leistungsposition fließt in den Wertungspreis mit ein).
LIZENZEN mit Wartung und Pflege:
-Kontaktverwaltung (Admin) (Named User)
-Kontaktverwaltung (Key-User) (Named User)
-Kontaktdatensuche (Concurrent User)
-Online-Anmeldeportal (Concurrent User)
- Wartung und Pflege innerhalb Zeitraum in Basislaufzeit sowie in Optionslaufzeit.
- Vgl. zum Umfang der Softwarelizenzen auch die detaillierte Leistungsbeschreibung in Kapitel 5.2.
SUPPORTLEISTUNGEN
- Für den Support im Betrieb nach Abnahme des Gesamtsystems und der Produktivsetzung der Software ist ein vom Auftragnehmer angebotener Standardsupport mit einem FESTPREIS für die Basislaufzeit und für die Optionslaufzeit gefordert.
Die jeweiligen Leistungen sind dabei von entsprechenden Mitarbeitern der folgenden Qualifikationsstufe zu erbringen:
Rolle "Projektmanager"
Rolle "Entwickler/Experte"
Insgesamt sind mit dem Angebot für die Rolle "Projektmanager" ein (1) Mitarbeiterprofil und für die Rolle "Entwickler/Experte" zwei (2) Mitarbeiterprofile vorzulegen, die die Anforderungen der Rolle vollständig erfüllen (d.h. insgesamt 3 Profile).
Die durch den Auftragnehmer und das eingesetzte Team zu erbringenden Aufgaben und Leistungen sowie Qualifikationsanforderungen sind in Kapitel 4.3.3 und in Kapitel 5 beschrieben.
Es wird ein EVB-IT Systemvertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems mit dem Auftragnehmer geschlossen.
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der beabsichtigte Leistungsbeginn ist der 01.08.2023.
Die Basis-Vertragslaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn.
Zum Ablauf der Basis-Vertragslaufzeit steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht zu. Will der Auftraggeber von dieser Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen, muss er den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (Schriftform gemäß § 126 BGB) kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei (3) Monate. Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, ist hiervon unbenommen. Macht der Auftraggeber nicht von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, verlängert sich der Vertrag um 24 Monate.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate gerechnet ab Leistungsbeginn.
Die Kriterien eines Anforderungskatalogs sind gem. Kap. 4.3.3.1.2 zu erfüllen (s. Anlage 8), werden im Kapitel 5.2 und Kapitel 5.3 beschrieben und in folgende Themenbereiche unterteilt:
• Mindestanforderungen zur Unterstützung der vorhandenen Umgebung
Dieser Themenbereich betrifft grundsätzliche Anforderungen an die Software und deren Implemen-tierung in die Infrastruktur der MPG, unabhängig ob eine Ausführung als Client- oder Webapplikation ist.
• Mindestanforderungen für eine Softwarekomponente als Client Applikation
Dieser Themenbereich betriff ausschließlich die Ausführung einer Komponente der Software als Cli-entapplikation
• Mindestanforderungen für eine Softwarekomponente als Webapplikation
Dieser Themenbereich betriff ausschließlich die Ausführung einer Komponente der Software als Webapplikation
• Mindestkriterien zur 'Kontaktverwaltung'
Anforderungen hinsichtlich der zentralen Komponente der Software, der Kontaktverwaltung, die zwingend erfüllt sein müssen.
• Mindestkriterien zur Erweiterung der Kontaktverwaltung für die Online Anmeldung'
Dieser Themenbereich betrifft die Erweiterung des Veranstaltungsmanagements hinsichtlich der On-line Anmeldung
• Mindestkriterien zur Erweiterung der Kontaktverwaltung für die Kontaktdatensuche
Dieser Themenbereich betriff die Mindestkriterien der Erweiterung der Software um eine einfache Kontaktdatensuche.
• Mindestanforderungen zu Leistungen im Standardsupport
Dieser Themenbereich betrifft die Anforderungen der MPG an einen vom Dienstleister angebotenen Standardsupport.
• Mindestanforderungen an durchzuführende Schulungsleistungen
Dieser Themenbereich betrifft die Anforderungen der MPG an durchzuführende Schulungsleistun-gen
WEITERHIN:
Mit dem Angebot sind Informationen, welche durch AG in den EVB-IT Systemvertrag nach Zuschlagserteilung eingepflegt werden, mitzuteilen (s. VU-Anlage 10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
Kap. 3.3.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen [EK-01]
Der Bieter hat hierzu in Anlage 5 Abschnitt 1 das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB mit dem Angebot zu erklären. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Die Angaben müssen vollständig erfolgen und die Fragen vollständig beantwortet werden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB wird hingewiesen. Hat der Bieter entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen ergriffen, sind diese ebenfalls auf gesondertem Dokument darzustellen.
Die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind zwingend von jedem Unternehmen (d.h. auch von denjenigen Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft sowie von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft) mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis auf Abfragepflicht nach § 6 WRegG:
Bei einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro oder höher ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.
Im Falle einer Selbstreinigung bitte formlos die Nachweise nach § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GWB darstellen.
Folgende in Kapitel 3.3.2 geforderten Angaben und Nachweise zum Wirtschaftsteilnehmer und über die Befähigung zur Berufsausübung sind zwingend von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Subunternehmer) einzureichen.
Kap. 3.3.2.1 Unternehmensdarstellung [EK-02-A]
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
• Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungs-jahr, Kontaktperson und -daten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
• Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, ei-nes kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36])
• sowie - falls gegeben - die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; An-gaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
• Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 2 "Unternehmensdarstellung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.2.2 Berufs- und Handelsregistereintragung [EK-03-A]
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 3 "Berufs- oder Handelsregistereintragung" zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter die nachfolgenden Angaben, Erklärungen oder Nachweise mit dem Angebot einzureichen.
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Kap. 3.3.3.1 Haftpflichtversicherung [EK-04-A]
Gefordert wird das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
•für Personen- und Sachschäden mindestens drei (3) Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
•für Vermögensschäden mindestens fünfhunderttausend (250.000) EUR (zweifach maximiert)
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 4 "Haftpflichtversicherung" erklären, dass er über eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt.
Hinweise:
Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, auf-gefordert, den Nachweis über die o. g. Haftpflichtversicherung zu erbringen. Die Aufforderung erhält der Bieter zusammen mit der "Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung" (Mitteilung nach § 134 Abs. 1 GWB). Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist durch Vorlage der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bescheinigung der Versicherung bzw. Bescheinigung eines Versicherungsmaklers zu erbringen und muss bis zum Ablauf der Warte- und Stillhaltefrist (§ 134 Abs. 2 GWB) der Vergabestelle vorliegen, da ansonsten der Zuschlag nicht erteilt werden darf!
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des künftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und vor Zuschlagserteilung nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Im Falle eines "bloßen" Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Un-terauftragnehmer zu fordern.
Kap. 3.3.3.2 Umsatzdarstellung [EK-05-A]
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
• den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A)
jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Wenn für das Jahr 2022 noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt 5 "Umsatzdarstellung" zu tätigen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
3.3.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
3.3.4.1 Unternehmensreferenzen (EK-06-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
• ZWEI (2) REFERENZEN für den Leistungsbereich "Konzeption und Implementierung komplexer Kontaktverwaltungslösungen der angebotenen Software mit mindestens 50 Personentagen Realisierungsaufwand in komplexen Verwaltungsstrukturen" (EK-06-A),
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein, der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Zeitraum (= 3 Jahre vor Bekanntmachung) liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Im Falle von BG werden die Referenznachweise der Mitgliedunternehmen zusammen - also inhaltlich, auch z.B. in der Anzahl der für die Referenzen geforderten Personentage - betrachtet ("addiert").
Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 6 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5) und ergänzend auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen (die jeweils erbrachten Leistungen sind darzustellen). Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.
Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen (VU)!
4.2 Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber. Die von ihm eigenverantwortlich eingesetzten Mitarbeiter treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden nicht in den Betrieb oder die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Gesetzes zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist weder vereinbart noch wird sie durchgeführt.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind teilw. als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
4.2.1 Kommunikation mit dem Auftraggeber (XK-01-A)
Die zur Auftragsausführung vorgesehenen Beschäftigten des Auftragnehmers müssen die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift und die englische Sprache fließend in Wort und Schrift beherr-schen. Im Falle der Zuschlagserteilung werden für die Kommunikation mit dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit ausschließlich Beschäftigte mit sehr guten Kenntnissen (verhandlungssicher in Wort und Schrift) der deutschen Sprache und guten Kenntnissen (fließend in Wort und Schrift) der englischen Sprache eingesetzt; vgl. Formblatt Anlage 6 "Kommunikation mit dem Auftraggeber". Dieses Formblatt ist mit der Angebotsabgabe vom Bieter einzureichen.
4.2.2 Sanktionspaket (XK-02-A)
Der Bieter erklärt unter Verwendung von Anlage 6 Sanktionspaket "Russland-Sanktionen", dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht.
Nach Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i.V.m. der Verordnung (EU) 2022/576 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Ver-träge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige,
b) in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrich-tungen,
c) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu mehr als 50% unmit-telbar oder mittelbar von Angehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a) oder b) gehalten werden,
d) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung von Staatsangehörigen, Personen, Organisationen oder Einrichtungen i.S. a), b) oder c) handeln,
e) Unterauftragnehmer, eignungsverleihende Unternehmen und Lieferanten, die unter a) bis d) fallen, wenn auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfällt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland