vergA_Erweiterung Grundschule Wolfsegg_LP 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsegg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsegg.de
Abschnitt II: Gegenstand
vergA_Erweiterung Grundschule Wolfsegg_LP 5-9
Die Gemeinde Wolfsegg beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule zur Nutzung als Ganztagsschule, im Rahmen dieser Maßnahme wird auch der Allwetterplatz verlegt werden. Die Eingabeplanung ist bereits erfolgt, mit dieser Bekanntmachung werden die Leistungsphasen 5-9 der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagen stufenweise vergeben. Die Kosten der KG 200-700 liegen laut Kostenberechnung bei [Betrag gelöscht] EUR brutto. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
93195 Wolfsegg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Um die Grundschule Wolfsegg auch als Ganztagsschule nutzen zu können, ist für 2023 ein zweigeschossiger Anbau an das bestehende Schulgebäude geplant. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden, neben den Räumen für die offene Ganztagsschule - Räume für Kurz- und Langgruppen, Ruheraum und Materiallager - auch eine Verteilerküche, sowie einen Speisesaal mit den jeweils erforderlichen Nebenräumen errichtet. Darüber hinaus werden noch zusätzliche Gruppen- und Differenzierungsräume geschaffen, um den aktuell bestehenden Fehlbedarf an Flächen in der Grundschule zu verringern.
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Entwurfskonzept:
Der neue Baukörper wird im Abstand von 1,75 Meter parallel zum einhüftigen Bestandsgebäude errichtet, somit gelingt es, die Verkehrsflächen sehr gering zu halten und die Bestandsfläche für Alt- und Neubau zu nutzen. In der Verbindungszone befindet sich die zukünftige Haupterschließung in Form einer einläufigen Treppe. In diesem Bereich über dem Obergeschoss wird ein Lichtband verbaut, um diese Innenraumzone ausreichend zu belichten und hier einen hellen, lichtdurchfluteten Flurbereich zu schaffen.
Um das Schulgebäude optimal erschließen zu können, werden nach Rücksprache mit der Bauherren Schaft und der Schulleitung 2 Zugänge geschaffen. Die barrierefreie Erschließung des Gebäudekomplexes ist für beide Eingangsbereiche, Nordost und Südwest gegeben. Im Nordosten wird eine Rampe verbaut, im Südwesten erfolgt die Erschließung auf Mehrzweckhallenniveau, das 54 cm über dem Erdgeschoss liegt. Mit dem geplanten Aufzug im Innern des Gebäudes ist auch für diesen Eingang, sowie für das gesamte Gebäude, einschließlich Mehrzweckhalle mit Umkleidetrakt, die Barrierefreiheit gewährleistet.
Der zweigeschossige Neubau wird als Massivbau mit Satteldach errichtet, der angebaute Speisesaal ist eingeschossig geplant und erhält ein flach geneigtes Foliendach mit Kiesschüttung. Die Beschattung im EG wird durch ein 1,75 m auskragendes Vordach, sowie durch innenliegende Vorhänge gewährleistet, im OG sorgen im Sturz verbaute Jalousien für den erfolgreichen Sonnenschutz. Um eine optimale Belüftung und eine ausreichende Luftraumreinhaltung / Innenraumhygiene in allen Räumen zu gewährleisten, ist im Neubau eine Lüftungsanlage geplant, für die Belüftung im Bestand sind dezentrale Lüftungsgeräte vorgesehen. Für die Wärmeversorgung von Alt- und Neubau wird im Anschluss an die bestehende Mehrzweckhalle eine neue Hackschnitzelheizung mit Spänebunker errichtet.
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Angedachter Bauablauf:
Mit dem geplanten Baubeginn im Herbst 2023 wird als erstes der Neubau im Abstand von 1,75 m zum Bestandsgebäude komplett errichtet. Der Schulbetrieb kann während dieser Bauphase ohne wesentliche Einschränkungen aufrechterhalten werden, der Zugang zum Gebäude kann über den vorhandenen Zugang Kirchstraße sichergestellt werden. Um im zweiten Schritt den Zusammenschluss von Alt und Neubau herstellen zu können, wird im Vorfeld im Bestands Flur des Schulgebäudes eine durchlaufende stabile, dichte Staubschutzwand errichtet, damit der Schulbetrieb durch die Bauarbeiten möglichst wenig gestört wird. Lärmintensive arbeiten Komma wie das Öffnen der Bestandsfassade, werden in den Ferien durchgeführt, gegebenenfalls wird von der Schulleitung auch ein Land Schulaufenthalt für diesen Zeitraum in Erwägung gezogen. Parallel zum Neubau erfolgt der Anbau, Heizung, Spänebunker und Lagerraum Komma an die bestehende Mehrzweckhalle. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme werden die Arbeiten im Bestand ausgeführt. Diese werden so weit wie möglich in den Sommerferien durchgeführt, es ist auch möglich, während dieser Arbeiten den Schulbetrieb auf den Neubau zu beschränken.
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Allwetterplatz:
Aufgrund der Lage des bestehenden Allwetter Platzes im Baufenster des Neubaus ist eine Verlegung, beziehungsweise Neuerrichtung des Sportplatzes samt Weitsprunggrube unumgänglich. Die vorbereitenden Maßnahmen hierfür werden zu Beginn der Baumaßnahme getroffen, die Fertigstellung des neuen Allwetterplatz ECE Komma der entsprechend den Vorgaben der Obersten Baubehörde errichtet wird, erfolgt im Zusammenhang mit der Gestaltung der Außenanlagen. Durch die Lage des Allwetter Platzes in Angrenzung an den Schulhof ergeben sich unterschiedliche Spiel-, Bewegungs- und Ruhezonen. Aufgrund des Niveauunterschiede das Allwetterplatz ist zum Schulhof bietet sich ein abgestufter Sitzbereich an, der unter anderem auch für den Unterricht im Freien genutzt werden kann. Im Südwesten des Schulgrundstücks werden eine neue Bushaltestelle für Kleinbusse mit Wendeschleife und eine neue Feuerwehrzufahrt, sowie 3 neue Stellplätze geschaffen.
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Die Kosten der KG 200-700 liegen laut Kostenberechnung vom Mai 2022 bei [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, wird jedoch zeitnah erwartet. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens werden die Leistungen der Leistungsbilder Gebäude und Innenräume und Freianlagen ab der Leistungsphase 5 stufenweise vergeben. Mit den Leistungen ist im Anschluss an das Verfahren zu beginnen.
stufenweise Beauftragung gemäß HAV-KOM:
Stufe 1: Leistungsphasen 5-7
Stufe 2: Leistungsphasen 8-9
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6Z4T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.