Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A06-2022 Raumlufttechnische Anlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hausen
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hausen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau- und Sanierung Mehrzweckhalle und Rathaus - A06-2022 Raumlufttechnische Anlagen
Sanierung und Neubau einer Mehrzweckhalle, eines Rathauses, einer Gaststätte sowie der Neubau einer Sportstätte in einem
Gemeindezentrum.
91353 Hausen
06-2022 Raumlufttechnische Anlagen:
Lüftungsgerät (2200 m³/h) für eine Sportstätte mit 100 m Leitung und 250 m² Kanal; Lüftungsgerät (10500 m³/h) für eine Küche mit 2
Küchenlüftungshauben, 135 m Lüftungsleitung und 180 m² Lüftungskanal; Ein Deckengerät für Umkleiden und eins für ein Archiv mit 50 m
Lüftungsleitung und 150 m² Kanal; Lüftungsgerät (19800 m³/h) für eine Turnhalle mit 220 m Leitung und 1300 m² Kanal; Lüftungsgerät Rathaus
(5440 m³/h) mit 300 m Leitung und 430 m² Kanal
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90441
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: siehe VI.4.1
Land: Deutschland