Erstellung eines Videoüberwachungssystems im öffentlichen Raum in Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1514/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Videoüberwachungssystems im öffentlichen Raum in Würzburg
Das Videoüberwachungssystem soll fest definierte öffentliche Bereiche am Barbarossaplatz und am Bahnhofsvorplatz in Würzburg in einer vorgegebenen Qualität überwachen.
An zwei Arbeitsplätzen bei der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt sollen die Videodaten live auf Bildschirmen dargestellt werden und die Bedienung des Systems möglich sein. An einem dieser Arbeitsplätze soll die Möglichkeit bestehen, Videosicherungen durchzuführen und ein sogenanntes Monitoring des Systems einzurichten.
Zur Erstellung des Gesamtsystems gehören u.a.
- die vollständige Lieferung der Hardware
- die Lieferung und Überlassung auf Dauer von Software,
- die individuelle Anpassung, Installation und Integration der Hard- und Software,
- Schulungen und
- Systemservice.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Videoüberwachungssystem soll fest definierte Bereiche in einer vorgegebenen Qualität / Auflösung gem. DIN EN 62676-4 überwachen.
Die Livebilder müssen in Echtzeit an zwei Workstations übertragen werden, um eine Einschätzung der Situation und sofortiges Einleiten von Maßnahmen durch die Polizei zu ermöglichen.
Die Kameras am Bahnhofsvorplatz sind an zwei vorhandenen Masten sowie an einem im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer neu zu stellenden Mast anzubringen. Am Barbarossaplatz sind alle Kameras an der vorhandenen Überdachung des Platzes zu befestigen.
In Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg und den Stadtwerken Würzburg werden Übergabepunkte an die Infrastruktur (Strom, Lichtwellenleitung) an den zur Verfügung stehenden Masten bereitgestellt.
Die Hardware für die beiden Workstations ist vom Auftragnehmer zu liefern. Die Kamerabilder werden mithilfe einer Videomanagement-Software angezeigt und verarbeitet.
Auf einem Aufzeichnungsserver werden die gesamten Daten für 21 Tage rückwirkend abgespeichert.
Das Videoüberwachungssystem muss spätestens im August 2023 fertiggestellt werden und in Betrieb gehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung ein Referenz- bzw. Testsystem der Bieter zu besichtigen. Die Bieter müssen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber die Möglichkeit der kostenfreien Besichtigung eines Referenz- bzw. Testsystems mit entsprechend angebotenen Kameras inkl. Workstation zur Anzeige der Kamerabilder einräumen. Falls sich der Auftraggeber für die Durchführung einer Besichtigung entscheidet, würde diese zu-nächst nur mit dem bestplatzierten Bieter stattfinden. Sollte die Besichtigung mit dem bestplatzierten Bieter ergeben, dass dieser nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, würde im Anschluss eine Besichtigung mit dem zweitplatzierten Bieter durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB (Vordruck 4)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB (Vordruck 5)
- Nachweis der Berufsausübung (Vordruck 6)
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 7)
- Erklärung zum Angebot einer Bietergemeinschaft (Vordruck 3)
- Referenzen (Vordruck 8)
- Eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 9)
- Unterauftragnehmer (Vordruck 10)
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer / eignungsrelevante Unternehmen (Vordruck 11)
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Weitere mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG (Vordruck 12)
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 LkSG (Vordruck 13)
- Erklärung zur polizeilichen Überprüfung und Verschwiegenheit (Vordruck 14)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Vordruck 15)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.