Neugestaltung „Volksfestplatz“ in Germering
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germering.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung „Volksfestplatz“ in Germering
In den 1940er Jahren als Kies- und Abfallgrube genutzt, fand auf dem Volksfestplatz seit den 1950er Jahren bis 2016 das namensgebende Volksfest statt. Nachdem der Volksfestplatz in seiner jetzigen Gesamtgröße künftig nicht mehr genutzt wird und es sich hierbei um eines der wenigen städtischen Grundstücke handelt, wurde eine Entsiegelung und grünordnerische Neugestaltung des Platzes untersucht und beschlossen. Da ein Großteil der Fläche mit Altlasten kontaminiert ist, sind bei der Planung die Empfehlungen des Fachplanungsbüros für Altlasten und Boden Nickol + Partner GmbH zu beachten, das den Wettbewerb beratend begleitet.
Der Platz soll für die Öffentlichkeit als Freifläche, im westlichen Teilbereich gestaltet mit attraktiven Grünstrukturen und im östlichen Teilbereich mit befestigten Flächen für eine Marktnutzung, weiterhin nutzbar bleiben. Die Stadt beabsichtigt dadurch sowohl einen Beitrag zum gesellschaftlichen Miteinander als auch zur Klimaanpassung und dem Erhalt der Biodiversität zu leisten. Öffentliche Grün- und Freiflächen sind gerade im innerstädtischen Bereich eine wichtige ökologische Aufwertung der Stadtstruktur. Aufgrund des Flächen- und Wohnraummangels und der Eigentumsverhältnisse können immer weniger Flächen zu diesem Nutzungszweck, gerade im innerstädtischen Bereich von Germering, angeboten werden.
Ein Teil der Fläche (etwa 2.500 m²) soll für den Neubau einer 6-gruppigen Kita einschließlich Erschließung und Freianlagen vorgehalten werden (städtebaulichen Ideenteil). Im Übrigen sind auf dem Wettbewerbsgebiet Grün- und Freiflächen mit Aufenthalts- und Spielangeboten auf einer Gesamtfläche von etwa 4.600 m², eine Fläche für den Marktplatz einschließlich Stellplätzen (ca. 2.000 m²) und eine Wertstoffsammelstelle (ca. 70 m²) zu planen.
Die Ausloberin erwartet sich vom Wettbewerb nicht nur die Erfüllung der funktionalen und wirtschaftlichen Anforderungen, sondern Entwürfe von hoher und Identität stiftender Freiraumqualität.
Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer: Anfang Juni 2023, Rückfragenbeantwortung bis: Anfang/Mitte Juli 2023, Abgabe Wettbewerbsarbeiten: Ende August 2023.
Auftragsgegenstand sind die Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 sowie die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 für die innerhalb des Umgriffs verlaufenden Straßen, jeweils mindestens die Leistungsphasen 1 – 5. Von der Beauftragung ausgenommen ist die im Ideenteil zu bearbeitende Fläche für die Kita inklusive der direkt zugeordneten Freianlagen (Freibereich, Erschließung und Parkierung). Die Ausloberin beabsichtigt optional Planungsleistungen für die Leistungsphasen 6-9 stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das Verfahren wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 18 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Die gesetzten Teilnehmer müssen die an die Bewerber gestellten Anforderungen und Kriterien ebenfalls erfüllen.
Informationen zur Teilnahmeberechtigung:
Gegenstand des Wettbewerbs sind die Freianlagenplanung für den Realisierungsteil sowie ein städtebaulicher Entwurf für den Ideenteil. Für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben sich Landschaftsarchitekten. Erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Landschaftsarchitekten einen Stadtplaner auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Fachrichtungen (Objektplanung Freianlagen und Stadtplanung) abdecken können.
Die Bewerber/Teilnehmer haben die Teilnahmeberechtigung nach §§ 6, 79 Abs. 2 VgV (Vermeidung von Interessenkonflikten) und nach RPW 2013 § 4 Abs. 2 (Teilnahmehindernisse) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge erfüllt sein.
Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, die einen Projektverantwortlichen benennen, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht und im Auftragsfall die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind.
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage „Erklärung Bewerbergemeinschaft“) abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Informationen zur Auswahl der Teilnehmer:
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis eines in den Leistungsphasen 2-5 bearbeiteten Referenzprojekts der Objektplanung Freianlagen mit Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Bearbeitung der Leistungsphase 5 im Jahr 2013 oder später erfolgt ist und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen wurde.
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist. Ist die Projektbearbeitung in einem anderen Büro erfolgt, ist für die Bewertung eine Bestätigung des beauftragten Büros über eine verantwortliche Bearbeitung als Projektleiter für die sich bewerbende Person erforderlich und der Bewerbung beizulegen.
Der Nachweis kann auch durch mehrere Bauvorhaben mit Herstellungskosten von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR erbracht werden, bei denen in Summe die Leistungsphasen 2-5 bearbeitet wurden.
Unter den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Auswahl per Los getroffen.
Siehe III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
- Qualität des städtebaulichen Konzepts;
- Qualität der freiräumlichen Gestaltung:
- Nutzbarkeit, Funktionszuordnung und Aufenthaltsqualität;
- Ökologie, Naturschutz und klimatische Aspekte;
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Herstellung und Unterhalt / Pflege.
Die voraussichtliche Wettbewerbssumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es werden weder Bearbeitungshonorare bezahlt noch Kosten erstattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angaben für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb:
a) Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und zum Verfahren sind über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich auf der genannten Vergabeplattform eingestellt, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
b) Als Bewerbung sind der Teilnahmeantrag und das Formblatt „Referenz Objektplanung Freianlagen“ sowie ggf. (falls zutreffend) die Formblätter „Erklärung Bewerbergemeinschaft derselben Fachrichtung“, „Eignungsleihe“ mit „Verpflichtungserklärung“ elektronisch über die unter I.3) genannte Vergabeplattform einzureichen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungen bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Angaben zum Verhandlungsverfahren nach VgV (nach dem Wettbewerb)
Weitere Beauftragung und vertragliche Regelungen:
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Hierzu wird mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster der Auftraggeberin.
Ausschlussgründe:
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Eignungskriterien:
Der Auftrag kann nur an Preisträger vergeben werden, die folgende Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen.
a) Nachweis der beruflichen Befähigung des im Teilnahmeantrag genannten Projektverantwortlichen entsprechend der unter III.1.10) dieser Bekanntmachung formulierten Bestimmungen,
b) Referenzprojekt Freianlagen vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Freianlagen mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 6-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR,
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
c) Referenzprojekt Verkehrsanlagen vergleichbarer Größe: Nachzuweisen ist ein Referenzprojekt der Objektplanung Verkehrsanlagen mit folgenden Mindestvoraussetzungen:
- LPH 2-8 bearbeitet,
- Herstellungskosten (KGr. 500 nach DIN 276, netto) [Betrag gelöscht] EUR
- Bearbeitung der Leistungsphase 8 im Jahr 2013 oder später und diese bis zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung abgeschlossen,
- Urheberschaft und/oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/Projektleitung) ist den sich bewerbenden Personen zuzurechnen.
d) Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und für Sachschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Unteraufträge:
Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages bzw. für den Nachweis der Leistungsfähigkeit der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmen ist auf Anforderung einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland