Textilreinigung für Arbeitskleidung und weitere Textilien Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SBA-230310-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Textilreinigung für Arbeitskleidung und weitere Textilien
Textilreinigung bzw. Wäschereileistungen für Arbeitskleidung und weitere Textilien (z.B. Bettlaken, Handtücher, Wolldecken etc.).
Turnusmäßige und teilweise bedarfsweise Textilreinigung bzw. Wäschereileistungen für Arbeitskleidung und weitere Textilien (z.B. Bettlaken, Handtücher, Wolldecken etc.) für den SWM Konzern (für 23 Liegenschaften). Pro Monat sind insgesamt ca. 6350 Artikel über alle Liegenschaften zu reinigen. Es handelt sich bei der angegebenen Menge um eine mathematische Durchschnittswertangabe; tatsächlich partiell variieren die Monatsmengen jahreszeitlich. Die Reinigung umfasst das Waschen, Mangeln, Trocknen und Legen der zu bearbeitenden Wäsche. Die Ware wird nach den technischen Standards gelegt, gefaltet und gestapelt. Eine kostenfreie Nachbehandlung von nicht einwandfreien Wäscheteilen erfolgt nach Reklamation des Auftraggebers (innerhalb von 24 Std. nach Wäscheannahme) durch den Auftragnehmer. Die Wäsche muss nach Vorgaben der Gütezeichen für sachgemäße Wäschepflege gem. RAL GZ 992/1 bearbeitet werden. Wasch- und Temperaturangaben-/vorgaben des Artikels müssen stets eingehalten werden.
Neben der Reinigung sind folgende Leistungen umfasst:
- Abholung, Anlieferung inkl. Transport der verschmutzten Wäsche vom Standort der jeweiligen Liegenschaft
- Miete von Wäschesäcken/Gitterrollwagen für das Sammeln/Transport der Wäsche
- Optional: Nähleistungen
- Optional: Zur Verfügungstellung eines Barcodes mit den SWM-Kleidernummern, um eine Nachverfolgung zu ermöglichen.
- Optional: Einräumen der Frischwäsche in bereitgestellte Ausgabeschränke (nur für 1 Liegenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Textilreinigung für Arbeitskleidung und weitere Textilien
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-SBA-230310-003 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).