beliehene Projektträgerschaft BayFELI Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KHI000005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
beliehene Projektträgerschaft BayFELI
Gegenstand dieser Vergabe ist die beliehene Projektträgerschaft für die vollumfängliche Abwicklung des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms (BayFELI).
Nähere Informationen dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand dieser Vergabe ist die beliehene Projektträgerschaft für die vollumfängliche Abwicklung des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms (BayFELI).
Nähere Informationen dazu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis zum 30.06. des laufenden Jahres die ordentliche Kündigung zum Jahresende schriftlich ausspricht.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien bis zum 30.06. des laufenden Jahres die ordentliche Kündigung zum Jahresende schriftlich ausspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bewerbern, die sich präqualifiziert haben, genügt bezüglich der vom Zertifikat abgedeckten Eignungskriterien, die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
a) Referenzen:
Vorlage von mind. 1 geeigneten Referenz bezogen auf die Abwicklung von investiven Förderprogrammen, die auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) abgewickelt werden/wurden. Berücksichtigt werden Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, können auch Referenzen berücksichtigt werden, deren Leistungen bis zu 5 Jahre zurückliegen. Die Leistungen müssen noch nicht abgeschlossen sein.
• Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
Name des Empfängers (Dritten)
Erbringungszeitpunkt
Wert der erbrachten Leistung
inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung
b) Neutralität:
Der ausgeschriebene Auftrag dient der gesamten Wirtschaft und hat daher neutral zu erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist daher, dass der Bieter keine Interessen hat, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Hierzu hat der Bieter eine formlose Eigenerklärung zu Interessenkollisionen abzugeben.
c) Nachweis Qualitätsmanagementsystem:
Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
d) Nachweis Informationssicherheits-Managementsystem:
Nachweis eines zertifizierten Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN EN ISO 27001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Scientology-Schutzerklärung
- Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Mindestanforderungen an das mit der Auftragsausführung betraute Personal (Projektteam):
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (vollumfängliche Abwicklung des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms (BayFELI)) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden:
a) Größe, Zusammensetzung und Anforderungen an das Projektteam
- Das Projektteam muss aus mindestens einem Hauptansprechpartner (Projektleitung), einem Stellvertreter (stellvertretende Projektleitung) und einem weiteren technischen Fachberater bestehen.
- Das Projektteam muss die Gewähr für eine sachgerechte Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben bieten. Diese Voraussetzungen gehen über diejenigen hinaus, die bereits ein Zuwendungsempfänger aufweisen muss, nämlich eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. Das Projektteam muss in der Lage sein, wie eine Behörde zu handeln. Das Projektteam muss Kenntnisse im Haushaltsrecht, insbesondere im Zuwendungsrecht, und im allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht besitzen. Das Projektteam muss in der Lage sein, das gesamte Zuwendungsverfahren von der Bewilligung, Auszahlung, Prüfung des Verwendungsnachweises, möglicher Rückforderungsverfahren bis zur Erfolgskontrolle sachgerecht zu erledigen.
- Zur Auftragsausführung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die zuvor nach den Vorschriften des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflichtungsG) verpflichtet wurden (vgl. § 8 des Vertrages).
b) Erfahrung der Projektleitung und der stellv. Projektleitung:
- Die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung muss jeweils mind. 1,5 Jahre Erfahrung mit der Abwicklung von investiven Förderprogrammen auf Grundlage der All-gemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) haben.
c) Ausbildung der technischen Fachberater:
- Mindestens ein technischer Fachberater muss einen Hochschulabschluss (mind. Bachelor-Abschluss) in den Bereichen Physik, Chemie, Erneuerbare Energien, Elektrotechnik oder Ingenieurwissenschaften haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagenunterlagen sind bis spätestens 08.05.2023, um 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) erhöhter Schwellenwert
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich schwerpunktmäßig um besondere Dienstleistungen im Sinne des § 65 ff. VgV i.V.m. § 130 GVVB und dem Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung). Aufgrund dessen gilt der erhöhte Schwellenwert von 750.000 € netto.
E) Rechtsform von Unternehmen
Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
F) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
G) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.