Erweiterung Johannes-Helm-Schule mit 2-fach Turnhalle -Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0001-12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Johannes-Helm-Schule mit 2-fach Turnhalle -Sanitär
Erstellung einer Sanitäranlage mit zentraler und dezentraler Warmwasserbereitung, Enthärtungsanlage, Unterdruckentwässerung und trockenen Löschwasserleitungen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
342 m Unterdruckentwässerung 523 m Abwasserrohr1500 m Nichtrostendes Rohr2 Enthärtungsanlage2 Warmwasserbereitung2 Hygienespülung 39 WC-Anlagen, 19 Urinal-Anlagen, 22 Einbauwaschtisch-Anlagen, 38 Waschtisch-Anlagen, 4 WC- und Waschtisch-Anlagen Barrierefrei, 15 Duschen, 7 Ausguss-Anlagen, 14 Durchlauferhitzer26 m Trockene Feuerlöschleitung1 Einspeisung Löschwasser4 Entnahmestellen Löschwasser
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.