BBSR _ VE 341 Brandmeldeanlage 5 Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_341
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 341 Brandmeldeanlage 5
BBSR _ VE 341 Brandmeldeanlage 5
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Folgende Leistungen sind in Straubing zu erbringen: Erweiterung Brandmeldeanlage (Vorhandenes Brandmeldesystem: Fabrikat:„Esser“)- 1 St. Brandmeldezentrale,- 8 St. Thermodifferentialmelder,- 190 St. Optischer Rauchmelder,- 234 St. Multisensormelder,- 7 St. Multisensormelder (integrierter Warnton),- 190 St. Optischer Signalgeber EN 54-23 Kat. W+C,- 14 St. Warntongeber,- 8 St. Lüftungskanalmelder (inkl. Kanalbausatz),- 3 St. Feuerwehranzeigetableau- 2 St. Rauchansaugsystem mit ca. 60 m Rohr,Brandmeldeanlage für die Baustellenüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.