Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistung und Projektunterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitsamt des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistung und Projektunterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitsamt des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die voraussichtliche Projektlaufzeit vom 15.04.2023 bis zum 30.09.2024 für Beratungsdienstleistungen und Projektunterstützung zur Umsetzung der Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland. Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) dieser Rahmenvereinbarung beträgt 504.000 Euro (netto).
Mühldorf a. Inn
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über Beratungsdienstleistungen und Projektunterstützung für die Vorbereitung und operative Umsetzung im Zusammenhang mit dem Förderprojekt Pakt ÖGD.
Es besteht Unterstützungsbedarf für folgende Aufgabenbereiche:
Teilprojekt 1: Durch Mitarbeitende getragene digitale Transformation starten
Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie
Coaching und Schulung von Mitarbeitenden
IT-Bereitstellung / IT-Arbeitsplatz
Teilprojekt 2: Prozessdigitalisierung im Gesundheitsamt vorbereiten und Prozesse automatisieren
Teilprojekt 3: Datenströme zusammenführen und medienbruchfrei gestalten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Beratungsdienstleistung und Projektunterstützung für die Digitalisierung im Gesundheitsamt des Landratsamts Mühldorf a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning/München
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]