Objektplanung Ingenieurbauwerke - Aushubeinbaubereiche mit Deponieabdichtung Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-94
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Ingenieurbauwerke - Aushubeinbaubereiche mit Deponieabdichtung
Die Stadt Straubing plant eine Erweiterung des Johannes-Turmair-Gymnasiums in Straubing. Der Erweiterungsbau soll südwestlich von der bestehenden Sporthalle erfolgen. Die Bebauungsfläche liegt im Bereich einer Altdeponie (Mächtigkeit des Deponiekörpers/Auffüllung: durchschnittlich 8 bis 10 m bzw. tlw. bis zu 12 m).
Aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung des Büro BSS ist mit ca. 10.000 m3 Aushubmaterial für den Neubau Erweiterung JTG zu rechnen. Es ist geplant, Materialeinbaubereiche zu schaffen und diese mittels einer Deponieabdeckung zu versehen. Durch diese Maßnahmen können hohe Entsorgungskosten minimiert und umfangreiche Materialtransporte verhindert werden. In einem ersten Vorentwurf Stand 11.08.2022 wurden zwei Bodeneinbaubereiche im Bereich der ehemaligen Tennisplätze und südlich des Sportfeldes 3 definiert. Dieser Vorentwurf ist nun weiterzuentwickestufenweise LPH 3 bis 9).
Stadt Straubing
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 3 bis 9 und besondere Leistungen.
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aushubeinbaubereiche mit Deponieabdichtung zur Erweiterung des Johannes-Turmair-Gymnasiums
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]