Unterstützungsleistung Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank Referenznummer der Bekanntmachung: 2023THA000004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) zur Unterstützung bei der Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL folgende Dienstleistungen aus:
• 3 Softwareentwickler, einzeln anbietbar (siehe Ergänzende Bewerbungsbedingungen)
Die Dienstleistung umfasst den Aufbau / die Anpassung der SQL Datenbank, die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der von der Umstellung betroffenen GEWAN Produkte (hauptsächlich GEWAN Serviceplattform und GEWAN Client), die Ablösung der bisher genutzten Naturalprogramme und die Datenmigration in die neue SQL Datenbank.
Nach einer einwöchigen Einarbeitungszeit vor Ort in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ können die Dienstleistungen remote erbracht werden.
Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) schreibt für den Bereich IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) zur Unterstützung bei der Migration der GEWAN ADABAS C Datenbank auf SQL folgende Dienstleistungen aus:
• 3 Softwareentwickler, einzeln anbietbar (siehe Ergänzende Bewerbungsbedingungen)
Die Dienstleistung umfasst den Aufbau / die Anpassung der SQL Datenbank, die Weiterentwicklung bzw. Anpassung der von der Umstellung betroffenen GEWAN Produkte (hauptsächlich GEWAN Serviceplattform und GEWAN Client), die Ablösung der bisher genutzten Naturalprogramme und die Datenmigration in die neue SQL Datenbank.
Nach einer einwöchigen Einarbeitungszeit vor Ort in den Räumlichkeiten des LDBV / IT-DLZ können die Dienstleistungen remote erbracht werden.
optionale Verlängerung um 65 Personentage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und den Auftragsgegenstand.
Angaben zu einem Referenzauftrag
Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
Scientology Schutzerklärung
Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.