Rahmenvertrag Tutorierung in Onlinefortbildungen Referenznummer der Bekanntmachung: Reg D/202304
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Tutorierung in Onlinefortbildungen
Der Goethe-Institut e.V. plant freie Mitarbeiter*innen mit der Betreuung der Teilnehmenden an Onlinefortbildungen zu beauftragen. Angeboten werden Onlinefortbildungen im Bereich Methodik/Didaktik für Deutsch als Fremdsprache (DaF), Deutsch als Zweitsprache (DaZ), kulturelles Lernen und Mediendidaktik. Es handelt sich dabei sowohl um Online-Individualfortbildungen als auch um Online-Gruppenfortbildungen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Tutorierung von Online-Individualfortbildungen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Los 1 Tutorierung von Online-Individualfortbildungen entsprechend der Informationen auf der Webseite www.goethe.de/fortbildung
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 (zwei) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten jeweils zum 25.07. des Jahres gekündigt wird.
Tutorierung von Online-Gruppenkursen
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München
Tutorierung von Online-Gruppenkursen entsprechend der Informationen auf der Webseite www.goethe.de/fortbildung
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 (zwei) Jahre ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bis zu einer Vertragsdauer von maximal vier (4) Jahren verlängert er sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten jeweils zum 25.07. des Jahres gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.);
2) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
3) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.).
4) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
5) Qualifikation, Ausbildung
Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache
Hinweis: Nur gefordert im Falle eines Hochschulabschlusses (mindestens Bachelor) in anderen Studienfächern als Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache! Im Falle eines Hochschulabschlusses (mindestens Bachelor) in Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache entfällt die nachstehend genannte zusätzliche Eignungsanforderung im Bereich Qualifikation, Ausbildung.
Bei einem Studienabschluss (mindestens Bachelor) in anderen Studienfächern als Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache ist jedoch zwingend eine (1) der zusätzlichen Eignungsanforderungen a bis b zu erfüllen.
a. Aufbau- bzw. Ergänzungsstudium oder Nebenfach Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Oder
b. Methodisch-didaktische Ausbildung/Weiterbildung DaF/DaZ (nachgewiesen durch ein Hochschulzertifikat), z.B. DaF unterrichten (Goethe-Institut, Hochschulzertifikat), DaF Grundlagen und Konzepte (Goethe-Institut, Hochschulzertifikat) bzw. entsprechende Kurse anderer Anbieter
6) Unterrichtserfahrung
Der*die Bieter*in verfügt über Referenzen aus laufenden oder in den letzten drei Jahren abgeschlossenen Aufträgen/Projekten mit Gegenstand Tutorierung Onlinefortbildung.
Mindestanforderung:
Der Gesamtumfang aus den betreffenden Leistungen muss mindestens 200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten umfassen. Davon sollen mindestens 50 UE in Form von Online-Unterricht/Tutorierung (asynchron) und/oder Online Live-Unterricht (synchron) geleistet worden sein. Hierzu bitte Anlage C.3 ausfüllen.(Im Falle von Rahmen vertragspartner*innen des Goethe-Instituts ist eine formlose Eigenerklärung ausreichend.)
7) Sprachkenntnisse
Deutschkenntnisse min. auf Niveau C1 Zertifikat
8) Mindestanforderungen für die Referenzen wurden festgelegt:
Es ist mindestens 1 (eine) Referenz vorzulegen, mit der ein Gesamtumfang von mindestens 200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachgewiesen wird. Davon sollten mindestens 50 Unterrichtseinheiten in Form von Online-Unterricht/Tutorierung (asynchron) und/oder Online Live-Unterricht (synchron) geleistet worden sein.
Um die Unterrichtserfahrung zu belegen, ist mindestens 1 (eine) Referenz vorzulegen. Es ist aber auch möglich, die Unterrichtserfahrung durch mehrere Referenzen zu belegen, wobei sich addiert eine Gesamtanzahl an geleisteten Unterrichtseinheiten ergibt.
Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B.6).Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHX6KFV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland