Neubau u. Umbau Mittelschule Blaichach | Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3.026.1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaichach
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87544
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau u. Umbau Mittelschule Blaichach | Fassadenarbeiten
Neubau u. Umbau Mittelschule Blaichach | Fassadenarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Allg. Leistungen, MW-Planung, Statik, Doku, Schutzmaßnahmen etc.;
- Wärmedämmung auf Untergrund Stahlbeton, Wärmedämmung Zellulosefasern auf Holz-UK, Wärmedämmung Holzfaserdämmung ca. 470 m2, Fassadenbahn 470 m2;
- Holzrahmenbau in Modulbauweise: OGs, Holzrahmenmodul als vorgehängtes Außenwandmodul Feuerwiderstandsklasse EI 30 DIN EN 13501-2 mit Holzfaserdämmung, innenseitig mit OSB-Platte, außenseitig mit Wärmedämmung Holzfaserplatte, Fassadenbahn, H= bis ca. 5,5m B= bis ca. 3,5m ca. 43 St.;
- Anschlussdämmung Stahlbetonrohbau 315 m;
- Blecharbeiten ca. 150 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.