Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Penzberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.penzberg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1dc077
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1dc077
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Penzberg
Die Stadt Penzberg beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zu beauftragen. Der geplante Projektbeginn ist November 2023, das Projekt soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Das Mobilitätskonzept für die Stadt Penzberg soll den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Mobilität in der Stadt Penzberg bis zum Jahr 2035 beschreiben.
Folgende Arbeitspakete (AP) sollen durch den auszuwählenden Auftragnehmer erbracht werden:
AP 1 - Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes
AP 2 - Externe Faktoren, Prognosen, Trends
AP 3 - Leitbild und Ziele
AP 4 - Entwicklung von klimaverträglichen Mobilitätsangeboten
AP 5 - Wirkungen, Monitoring und Evaluation
AP 6 - Beteiligung und Kommunikation – Phase 1
AP 7 - Beteiligung und Kommunikation – Phase 2
AP 8 - Abstimmungsgespräche
AP 9 - Dokumentation
AP 10 - Optionen
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Penzberg, Arbeiotspakete 1-10.
82377 Penzberg
Die Stadt Penzberg beabsichtigt die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes zu beauftragen. Der geplante Projektbeginn ist November 2023, das Projekt soll bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
Das Mobilitätskonzept soll den strategischen Rahmen für die Entwicklung der Mobilität in der Stadt Penzberg bis zum Jahr 2035 beschreiben.
Folgende Arbeitspakete (AP) sollen durch den auszuwählenden Auftragnehmer erbracht werden:
AP 1 - Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes
AP 2 - Externe Faktoren, Prognosen, Trends
AP 3 - Leitbild u. Ziele
AP 4 - Entwicklung von klimaverträglichen Mobilitätsangeboten
AP 5 - Wirkungen, Monitoring und Evaluation
AP 6 - Beteiligung u. Kommunikation – Phase 1
AP 7 - Beteiligung u. Kommunikation – Phase 2
AP 8 - Abstimmungsgespräche
AP 9 - Dokumentation
Das Mobilitätskonzept soll die planerische Basis für die Weiterentwicklung der Mobilität in Penzberg darstellen. Hierbei ist es wichtig, dass das Konzept die Herausforderungen aufnimmt, die die Anforderungen an Nachhaltigkeit u. Klimaschutz definieren u. auch die
entsprechenden Regelungen von Bund, Land u. Landkreis berücksichtigt. An dieser Stelle soll betont werden, dass das Mobilitätskonzept die Menschen in den Mittelpunkt stellt. Hierbei sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen angemessen u. ausgewogen berücksichtigt werden. Hierzu gehören u.a. die besonderen Bedürfnisse von Kindern, Älteren, Behinderten oder Gruppen mit besonderen Anforderungen, z.B. Geflüchtete. Mobilität als Schlüssel zu einer selbstbestimmten Lebensweise wird dabei als eine wichtige Form der Daseinsvorsorge verstanden. Dementsprechend kommt dem Themenkomplex der Nahmobilität eine Schlüsselbedeutung zu. Die Stadt Penzberg soll Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) werden und strebt eine integrierte und kontinuierliche Förderung des Radverkehrs an. Auch die positive Entwicklung des Fußverkehrs soll, entsprechend seiner hohen Potenziale und Bedeutung, als Basismobilität für die meisten Bevölkerungsgruppen im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts fokussiert berücksichtigt werden. Maßnahmen zu einer systematischen Förderung des Fußverkehrs und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität im Öffentlichen Raum sollen wichtiger Teil des Mobilitätskonzepts werden.
Bedingt durch die hohe Verkehrsbelastung durch den MIV in weiten Teilen der Kernstadt, insbes. im Bereich der Bundes- u, Staatsstraßen, ist eine stadtverträglichere Abwicklung des Verkehrs ein weiteres wichtiges Ziel. Im Rahmen der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts sollen Ideen entwickelt werden, wie einerseits der MIV-Durchgangsverkehr in Penzberg deutlich reduziert werden kann u. andererseits das Hauptstraßennetz so umgestaltet wird, dass die Möglichkeiten für sichere und komfortable Nahmobilität zunehmen, die Aspekte Barrierefreiheit und Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden u. die Erreichbarkeit des Stadtzentrums erhalten bleibt.
Die zu entwickelnden Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen sollen neben infrastrukturellen Aspekten auch die weitere Entwicklung nachhaltiger Mobilitätsangebote in Penzberg in den Fokus nehmen. Die Stadt Penzberg erwartet im Ergebnis ein ausgewogenes Paket an möglichst konkreten und umsetzungsorientierten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen, die auch „weiche“ Maßnahmen für die Förderung nachhaltiger Mobilität in Penzberg umfassen sollen.
Bei der Erarbeitung des Mobilitätskonzepts ist die enge Verflechtung der lokalen Verkehrsbeziehungen u.a. mit den Nachbargemeinden zu beachten.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen:
Erstellung eines Mobilitätskonzepts für die Stadt Penzberg, Arbeitspakete 1-10.
Die Leistungen werden vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides der Regierung v. Oberbayern stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Stufe die Arbeitspakete 1-3 beauftragt.
Die Arbeitspakete 4-10 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2020-2022 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) –Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Pkt.)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und > [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Pkt.)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020-2022 für das gesamte Büro des Bewerbers (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschn. ≥ 5 techn. Mitarbeiter (5 Pkt.)
— durchschn. < 5 techn. Mitarbeiter und ≥ 3 techn. Mitarbeiter (2,5 Pkt.)
— durchschn. < 3 techn. Mitarbeiter (0 Pkt.)
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2013 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 2013 in fertiggestellt wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Als Mindestanforderungen für alle 3 Referenzprojekte gilt folgendes:
— Das Referenzprojekt umfasste eine vergleichbare Aufgabenstellung (Masterplan, Mobilitätskonzept, Verkehrsentwicklungs- und/oder Stadtverkehrskonzepts).
— Das Referenzprojekt ist abgeschlossen, d. h. alle Leistungen wurden vollumfänglich erbracht.
Wenn für ein Referenzprojekt eine der beiden Mindestanforderungen nicht erfüllt werden kann, wird das Referenzprojekt nicht bewertet.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die 3 Referenzpojekte erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Erstellung eines Masterplans, Mobilitätskonzepts, Verkehrsentwicklungs- und/oder Stadtverkehrskonzepts für eine Kommune vergleichbarer Größenordnung (Kommune > 15.000 EW) (max. 8 Pkte.),
— Bei dem Referenzprojekt umfasste das zu erarbeitende Konzept folgende Aspekte: 1) nicht motorisierter Verkehr, 2) Personennahverkehr, 3) Kfz-Verkehr und ruhender Verkehr, 4) weitere Mobilitätsformen (max. 8 Pkte.),
— Die im Rahmen des Referenzprojektes erbrachten Leistungen waren mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar: 1) Analyse und Bewertung des Ist-Zustandes, 2) Analyse möglicher externen Faktoren und Trends, 3) Festlegung quantitativer und qualitativer Ziele, 4) Entwicklung von klimaverträglichen Mobilitätsangeboten, 5) Entwicklung eines Evaluationskonzepts für Monitoring von Prozess und Wirkung, 6) Beteiligung von Politik, Verwaltung, Bürgern und Akteursgruppen, 7) Dokumentation der Projektergebnisse sowie des Mobilitätskonzepts (max. 14 Pkte.)
Die max. zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkte für Gesamtumsatz + max. 5 Pkte für Mitarbeiterzahl +3 x max. 30 Pkte für Ref.-Projekte).
Hinsichtlich der Wertungssystematik wird auf die "Vergabeunterlage B - Bewerbungsformular Teilnahmeantrag" sowie "Vergabeunterlage C - Kriterienkatalog Teilnahmewettbewerb" verwiesen.
— Arbeitspakete 4-10
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
4.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
7.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 4.) bis 6.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
8.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des
Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste sind neben der Projektbezeichnung, die erbrachten Leistungen, der Leistungszeitraum sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu benennen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Die Durchführung der Leistungen soll analog zu § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Fertigstellung der Maßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Leistungen (inkl. Abnahme der Leistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten "Nachlaufzeit" können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).