Johann-Rieder-Realschule, Erweiterung, Generalsanierung und Umbau, 1091 Bodenbelagsarbeiten, Bauteil 2, Haus A Referenznummer der Bekanntmachung: 0312
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Johann-Rieder-Realschule, Erweiterung, Generalsanierung und Umbau, 1091 Bodenbelagsarbeiten, Bauteil 2, Haus A
1091 Bodenbelagsarbeiten, Johann Rieder Realschule, Bauteil 2, Haus A
83022 Rosenheim, Am Nörreut 10
1091 Bodenbelagsarbeiten ATV DIN 18365, Johann Rieder Realschule, Bauteil 2, Haus A
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
1091 Bodenbelagsarbeiten ATV DIN 18365, Bauteil 2, Haus A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
83022 Rosenheim, Am Nörreut 10
1091 Bodenbelagsarbeiten, Bauteil 2 Haus A, NA03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fellbach
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland
Im Bestand gibt es an den Türen vom Flur zu den Klassenzimmern stellenweise Schwellen von über 4 cm. Diese sind eine Stolperfalle und nicht barrierefrei. An den Übergängen zum Naturstein des Treppenhauses gibt es ebenfalls unebene Übergänge und Stolperfallen. Inhalt des Nachtrages ist die Anpassung des Bestandestriches.
Gewährleistungsschnittstelle: Bei unterschiedlichen Auftragnehmern besteht das Risiko, dass im Falle eines Mangels/einer Betriebsstörung die Verantwortlichkeit entweder gar nicht oder nur im Wege eines kosten- und zeitintensiven gerichtlichen Beweissicherungsverfahren geklärt werden kann. Damit ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, was in der Konsequenz bedeutet, dass der Auftraggeber die Ermittlung der Ursachen und die Beseitigung auf eigene Kosten durchführen muss.