Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung
Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung.
Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung
Nürnberg, bzw. bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist die laufende steuerrechtliche Beratung. Hierzu zählt unter anderem die steuerrechtliche Prüfung von Einzelsachverhalten, die Mitwirkung bei den Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Vorgabe von Prüfschemata. Grundlegendes Ziel ist dabei, den sich regelmäßig ändernden steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und den geforderten Erklärungs- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Die BA ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln, wenn sie gewerbliche oder berufliche Tätigkeiten selbständig ausübt.
Aus diesen Tätigkeiten ergeben sich ertragsteuerrechtlich aktuell 8 Betriebe gewerblicher Art für die BA:
- BgA Bildungseinrichtungen
- BgA Publikationen und Statistik
- BgA Forschung
- BgA Veranstaltungen
- BgA Energieerzeugung
- BgA Verpachtung Kantinen
- BgA Werbung und Anzeigen
- BgA Ladesäulen und Wallboxen
Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen der steuerrechtlichen Beratung weitere Betriebe gewerblicher Art identifiziert werden.
Die Einkommensermittlung aller Betriebe gewerblicher Art der BA erfolgt mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Außerhalb der Betriebe gewerblicher Art liegt der unternehmerische Schwerpunkt der BA unter anderem auf folgenden Tätigkeitsfeldern:
- Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Flächen
- Dienstleistungen für Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) gem. § 44b Abs. 4 und 5 SGB II
- Teilnahme an Gläubigerausschüssen
- Dienstleistungen im Rahmen der Amtshilfe an andere Bundesbehörden
- IT-Dienstleistungen an andere Bundesbehörden im Rahmen des § 368 SGB III
- Forschungsleistungen an juristische Personen des öffentlichen Rechts
Die fachlichen Vorgaben für die steuerrelevanten Sachverhalte der BA werden von der Zentrale in Zusammenarbeit mit dem BA-Service-Haus zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es für die Erfassung aller umsatzsteuerrelevanten Vorgänge, insbesondere für den Leistungsbezug aus dem Ausland, eine zentral herausgegebene Weisung, an die alle Dienststellen der BA gebunden sind.
Zudem ist die BA, insbesondere aus bestimmten Leistungen ausländischer Vertragspartner an die BA, verpflichtet, einen Steuerabzug nach § 50a des Einkommensteuergesetzes vorzunehmen.
Die Erteilung von Auskünften, die Abgabe von Empfehlungen sowie die Darstellung von Prüfungsergebnissen sind verbindlich und müssen ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Dabei ist eine arbeitstägliche Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu gewährleisten.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande; die (gemäß Leistungsbeschreibung vollständige) Leistungsausführung beginnt ab dem 31.10.2023 und endet am 30.10.2027, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Steuerrechtliche Beratung und Unterstützung für Steuer im Immobilienbereich
Nürnberg, bzw.bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist eine steuerrechtliche Beratung für Steuern im Immobilienbereich. Dazu zählen insbesondere die Grundsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Stromsteuer sowie die Energiesteuer.
Hierzu zählt unter anderem die steuerrechtliche Prüfung von Einzelsachverhalten sowie die Vorgabe von Prüfschemata. Grundlegendes Ziel ist dabei, den sich regelmäßig ändernden steuerrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und den geforderten Erklärungs- und Meldepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Dies beinhaltet unter anderem auch die Vorgaben zur korrekten Prüfung, Erfassung und Aufbewahrung von steuerrelevanten Vorgängen.
Fachliche Vorgaben zu steuerrelevanten Sachverhalten der BA macht die Zentrale in Zusammenarbeit mit dem BA-Service-Haus.
Den aufgeführten Dienststellen sind i.d.R. mehrere Liegenschaften zugeordnet. Derzeit befinden sich rd. 400 BA-eigene und rd. 1.400 angemietete Liegenschaften in Gebrauch. Teil-weise sind Flächen insbesondere der BA-eigenen Liegenschaften an Jobcenter oder sonstige Externe vermietet.
Die Erteilung von Auskünften, die Abgabe von Empfehlungen sowie die Darstellung von Prüfungsergebnissen sind verbindlich und müssen ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Dabei ist eine arbeitstägliche Erreichbarkeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zu gewährleisten.
Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande; die (gemäß Leistungsbeschreibung vollständige) Leistungsausführung beginnt ab dem 31.10.2023 und endet am 30.10.2027, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
entfällt
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage von drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, die auf die beschriebene Aufgabenstellung in der BA übertragbar sind in Form einer Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Vordruck D.5) und Eigenerklärung der Eignungsanforderungen (für Los 1: Anlage 2, für Los 2: Anlage 7)
Mindeststandards für die Referenz zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Aus den Referenzen muss zweifelsfrei erkennbar sein, dass fundierte theoretische und praktische Erfahrungen in Bezug auf die Besteuerung der öffentlichen Hand vorliegen. Die einzelnen Referenzen müssen in der Vergangenheit liegen und bereits eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben.
Bei jeder der drei Referenzabfragen in den Anlagen 2 und 7 sind jeweils 20 Beratungsinhalte aufgelistet, welche je nach durchgeführten Arbeiten bei dem jeweiligen Referenzgeber anzukreuzen sind.
In der Eignungsbewertung muss pro Referenz die Mindestpunktzahl 4 und insgesamt damit die Mindestpunktzahl 12 erreicht werden. Nicht nachprüfbare bzw. auswertbare Referenzen führen zu Punktabzug. Werden die Mindestpunktzahlen nicht erreicht, oder wurde ein Kriterium mit 0 Bewertungspunkten bewertet, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt gemäß der Anlage 5 für Los 1, für Los 2 gemäß der Anlage 10.
Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen (Vordruck C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke einzureichen:
- Erklärungen zu zwingenden Ausschlussgründen (Vordruck D.7)
- Erklärungen zu fakultativen Ausschlussgründen (Vordruck D.8)
- Eigenerklärung Russland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de