Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H01121823
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeisterarbeiten
Baumeisterarbeiten
An der Hauptfeuerwache 8, München
01.01 Baustelleneinrichtung für alle Teilprojekte
Baustelleneinrichtung, Baustrom, Bauwasser, Baubeleuchtung, Bauzaun
ca. 10 St Winterbaubeheizung, Vorhaltung, einschl. Warmluftschläuche
ca. 2 St Baukräne, einschl. Fundamentplatten
Kranführer, Einweiser für Fremdgewerke
Wasserhaltung, BE, ca. 500 m Druckrohr Kunststoff versch. Durchmesser
Leitungsbrücke, Absetzbecken
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01.02 Entsorgung
ca. 6.900 t Laden, Entsorgung Transport Gemischte Beton, Ziegel, Keramik, RW1, RW2
ca. 12.500 t Laden, Entsorgung Transport Z0 Auffüllung, gewachsener Boden
ca. 11.000 t Zulage Z1.1, Z1.2, Z2
ca. 1.100 t Laden, Entsorgung Transport DK0, DKI, DKII
ca. 500 t Zulage DKIII, DKIV
ca. 232 t Entsorgung Altholz A I bis IV
ca. 20 t Entsorgung gemischte Bauabfälle
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02 UA11 und 12
BE für Teilprojekt
ca. 625 m2 Abbruch Dachflächen
ca. 1.250 m2 Abbruch Mauerziegel, Innen-/Außenwand
ca. 450 m3 Abbruch Kaminwand
ca. 1,350 m2 Abbruch Holzbalkendecke
ca. 80 m3 Abbruch Bodenplatte, Fundamente
ca. 1.800 m3 Restaushub, Planum Baugrube
ca. 150 m3 Verfüllungen
ca. 150 st Klebeverbundanker
ca. 600 m Düsenstrahlkörper Unterfangung
ca. 900 m2 Frischbetonverbundfolie vertikal, horizontal
ca. 650 m2 Wärmedämmschicht unter Bodenplatte Schaumglas
ca. 500 m3 Ortbeton Bodenplatte Stahlbeton
ca. 590 m3 Ortbeton Außen- Innenwände Stahlbeton
ca. 650 m3 Ortbeton Deckenplatte Stahlbeton
ca. 28 St FT-Treppe Lauf
ca. 725 m2 FT- Hohlwand
ca. 410 m2 Mauerwerk Innenwand
ca. 2.900 m Betoneinlegearbeiten ELT
Abwasseranlagen Grundleitungen Regen- Schmutzwasser
Abbruch Abwasser- Wasser-, Wärmeversorgungs-, Raumlufttechnische Anlagen
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03 Tiefgarage
ca. 1.300 m3 Abbruch Stahlbeton, Bodenplatte, Außen- Innenwände Stützen, Decken
ca. 2.000 m2 Pflasterbelag, Estrich, Abdichtung
ca. 8.000 m3 Aushub gewachsener Boden, Auffüllungen
ca. 350 m3 Verfüllungen
ca. 600 m GEWI Zugpfahl
ca. 920 m Düsenstrahlkörper Unterfangung
ca. 25 St Verpressanker
ca. 820 m Bohrung Bohrpfahlwand, Bewehrungskörbe, Ortbeton
ca. 550 m2 Frischbetonverbundfolie vertikal, horizontal
ca. 600 m2 Wärmedämmschicht Perimeterdämmung XPS
ca. 1.450 m3 Ortbeton Bodenplatte Stahlbeton
ca. 270 m3 Ortbeton Außen- Innenwände Stahlbeton
ca. 800 m3 Ortbeton Deckenplatte Stahlbeton
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04 Rückgebäude
ca. 150 m3 Abbruch Mauerziegel, Innen-/Außenwand
ca. 500 m2 Abbruch Dachaufbau Kiesdach
ca. 150 m3 Deckenfelder erneuern Ortbeton
ca. 50 m3 Ortbeton Fensterbrüstungen Außenwand
ca. 900 m2 Mauerwerk Innenwand
ca. 125 m Kanalbefahrung, Kanalsanierung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Der mit der Entsorgung beauftragte Betrieb muss Erlaubnisse nach § 54 KrWG bzw. Zertifizierung nach § 56 KrWG besitzen. Erforderliche Nachweise sind vom Bieter auf Verlangen innerhalb der von der Vergabestelle vorgegebenen Frist vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Auftragserteilung sind – gemäß der städtischen Vorgaben – stadtintern verschiedene
Stellen und Gremien zu befassen. Aufgrund der Dauer dieses Prozesses ist die Festsetzung
einer kürzeren Bindefrist nicht möglich. Sobald jedoch die Angebotsprüfung und -wertung
insoweit abgeschlossen ist, dass der erfolgreiche Bieter - vorbehaltlich des noch erforderlichen
internen Genehmigungslaufs – feststeht, werden alle Bieter darüber unverzüglich informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.