Interimsverlängerung Übersetzungsdienstleistungen Sprachraum Mittel-, Ost-, Südosteuropa Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00111
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsverlängerung Übersetzungsdienstleistungen Sprachraum Mittel-, Ost-, Südosteuropa
Interimsverlängerung Übersetzungsdienstleistungen Sprachraum Mittel-, Ost-, Südosteuropa
Nürnberg bzw. bundesweit
Die vorliegend ausgeschriebenen und zu erbringenden Leistungen umfassen schriftliche Übersetzungsdienstleistungen für die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit im Bundesgebiet und für die Jobcenter (soweit eine Dienstleistungsvereinbarung gemäß Service-Portfolio SGB II zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter vereinbart ist).
Ausgangssprache bzw. Zielsprache für Übersetzungsleistungen ist jeweils Deutsch. Es müssen sowohl Texte von der Fremdsprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die Fremdsprache übersetzt werden.
Darüber hinaus sind ggf. Urkunden mit beglaubigter Übersetzung eine zu erbringende Dienstleistung. Es werden keine beglaubigten Übersetzungen von maltesischen Dokumenten benötigt.
Es handelt sich einerseits um schlichte oder alltägliche Übersetzungen von Dokumenten, die der Kunde vorlegt oder die von ausländischen Stellen übersandt werden, die wortgetreu übersetzt werden müssen.
Des Weiteren sind komplexe Dokumente und Publikationen zu übersetzen, die überwiegend eine einschlägige und ggf. juristische Terminologie aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und soziale Sicherheit (einschließlich das steuerrechtliche Kindergeld) enthalten. Der Schwerpunkt liegt bei der Übersetzung ins Ukrainische.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da Aufträge nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden können, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind.
Aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen Fluchtbewegung nach Deutschland ist der Bedarf an Übersetzungsdienstleistungen für die Sprache Ukrainisch im Jahr 2022 entgegen der bisherigen Prognosen um ein Vielfaches gestiegen und führte zur vorzeitigen Ausschöpfung des bestehenden Rahmenvertrages vor dem regulären Vertragsende.
Die reguläre Ausschreibung wurde bereits initiiert. Allerdings kann die Leistungserbringung im Rahmen der regulären Ausschreibung erst am 01.10.2023 beginnen. Zur nahtlosen Fortführung der Dienstleistung muss daher ein Interimsvertrag bis zum 30.09.2023 geschlossen werden. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten bis zur Leistungserbringung und der engen Zeitschiene kann nur der bisherige Auftragnehmer, die Firma lingoking GmbH, für den Interimsvertrag in Frage kommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsverlängerung Übersetzungsdienstleistungen Sprachraum Mittel-, Ost-, Südosteuropa
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de