TNW_Gemeinde Taufkirchen - Erneuerung ST 2368 - Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 186/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://meintaufkirchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Taufkirchen - Erneuerung ST 2368 - Ingenieurleistungen
Die Gemeinde Taufkirchen beabsichtigt einen Neu- bzw. Ausbau der Staatsstraße ST 2368 im Gemeindegebiet Taufkirchen.
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Es werden stufenwiese die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 i. V. m. Anl. 13 Nr. 13.1 HOAI 2021 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, des Mitwirkens beim Grunderwerb der Flächen für Gehwege, der örtlichen Bauüberwachung und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
ST 2368, Ortsdurchfahrt Taufkirchen 82024 Taufkirchen Abschnittsnummern Nord nach Süd
340 > Unterhaching (65m)
320 > Taufkirchen (3200m)
280 > Oberhaching (40m)
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Netzknotennummer von Nord nach Süd: 7935028-793505
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Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Taufkirchen, Landkreis München beabsichtigt einen Ausbau bzw. die Erneuerung der Staatsstraße ST 2368 im Gemeindegebiet Taufkirchen.
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Der sanierungsbedürftige Straßenabschnitt der ST 2368 umfasst eine Länge von 3,1 km (Abschnittsnummern Nord nach Süd: 340 > Unterhaching (65m), 320 > Taufkirchen (3200m), 280 > Oberhaching (40m); Netzknotennummer von Nord nach Süd: 7935028-793505) und befindet sich in einem schlechten Zustand. Entlang der Straße sind lediglich vereinzelt schmale Gehwege bis keine Gehwege vorhanden. Ziel ist es, neben der Straßensanierung ebenfalls einen durchgängigen Gehweg zu schaffen. In diesem Zusammenhang bedarf es an den erforderlichen Stellen noch eines Grunderwerbs und der Auftraggeber erwartet ein entsprechendes Mitwirken beim Grunderwerb durch den Auftragnehmer.
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Die Verkehrsbelastung dieses Streckenabschnitts ist sehr hoch. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 50 km/h. Die Ortsdurchfahrt durch die Gemeinde Taufkirchen stellt die Hauptverkehrsader nach Oberhaching dar und ist zudem die Hauptverbindung für die Feuerwehr der Gemeinde Taufkirchen. Während der Maßnahme muss die Versorgung des Ortes durch die Feuerwehr weiterhin gewährleistet werden. Weiterhin müssen die Ortsgrenzen befahrbar sein. Demnach sind verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauzeit ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten und zu planen.
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Die möglichen geplanten Straßensperrungen sind dem Staatliche Bauamt Freising (StBA FS) bekanntzumachen. Zudem ist die Anwesenheit des StBA FS bei der Abnahme erforderlich.
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Im Zuge der Straßensanierung sollen ebenfalls die Ampelanlagen an den Kreuzungen erneuert werden.
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Der Bachlauf entlang des Sanierungsabschnitts wird mittels Brücke gekreuzt. Diese Brücke ist nicht sanierungsbedürftig und ist nicht vom Auftrag umfasst.
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Die Gemeinde Taufkirchen rechnet mit Gesamtherstellungskosten von ca. 18,65 Mio. EUR netto, wovon nach erster Einschätzung ca. 11,0 Mio. EUR netto auf die anrechenbaren Kosten entfallen dürften.
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Die Bauherrin der Maßnahme ist die Gemeinde Taufkirchen. Es wird dennoch darauf hingewiesen, dass das Staatliche Baum Freising Straßenbaulastträger ist und letztendlich die Kosten die Straße betreffend übernehmen wird. Die Kostenlast für den Gehweg trägt die Gemeinde Taufkirchen. Sowohl die Planungs- als auch die Bauausführungskosten sind anteilig auf die Straße und den Gehweg aufzuteilen. Der Aufwand hierfür ist bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.
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Mit den Planungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Mit einem Baubeginn wird vorerst im Frühjahr 2024 gerechnet. Die Bauzeit sollte ungefähr ein Jahr betragen. Demnach wünscht die Gemeinde Taufkirchen eine Fertigstellung im 2. Quartal 2025.
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Es werden stufenwiese die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 4 i. V. m. Anl. 13 Nr. 13.1 HOAI 2021 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, des Mitwirkens beim Grunderwerb der Flächen für Gehwege, der örtlichen Bauüberwachung und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 6 Ingenieuren/-innen
30 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Verkehrsanlagen - Straßenbau (Erneuerung, Ausbau, Sanierung, Neutrassierung)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 20 Punkte: angebauten Hauptverkehrsstraßen (HS nach RIN) im Innenstadtbereich
- 10 Punkte: anbaufreie Hauptverkehrsstraßen (VS nach RIN) im Innenstadtbereich
- 10 Punkte: Erschließungsstraßen (ES nach RIN) im Innenstadtbereich
- 5 Punkte: sonstige Straßen innerhalb bebauter Gebiete
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Ausbau / Umbau / Sanierung / Erneuerung
- 10 Punkte: Neutrassierung
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Kriterium 3: Bauen unter Verkehr
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung ebenfalls erbracht
- 10 Punkte: Leistungen erbracht
- 0 Punkte: Leistungen nicht erbracht
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Kriterium 5: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Verkehrsanlagen erbracht
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Kriterium 6: Größenordnung: anrechenbare Kosten ca. 11,0 Mio. EUR netto
- 20 Punkte: anrechenbare Kosten ab 7,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: anrechenbare Kosten ab 5,0 Mio. EUR netto
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Baubeginn: Frühjahr 2024 (April)
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung: 1 Jahr Bauzeit // 2. Quartal 2025
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Lagepläne und Fotos zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Verkehrsanlagen - Straßenbau (Erneuerung, Ausbau, Sanierung, Neutrassierung) der letzten 10 Jahre,
Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
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Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
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a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung
c.) Art der Durchführung
d.) Bauen unter Verkehr
e.) Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung ebenfalls erbracht
f.) Leistungsumfang
g.) Größenordnung (anrechenbare Kosten ca. 11,0 Mio. EUR netto)
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6S94
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.