Interimsverlängerung Dolmetscher Hotline Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00109
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsverlängerung Dolmetscher Hotline
Interimsverlängerung Dolmetscher-Hotline
Nürnberg bzw. bundesweit
Der Gegenstand der Interimsverlängerung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für eine Dolmetscher-Hotline via Telefon und Videokommunikation für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen. Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung von Sozial- und Familienleistungen, bei der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Hotline per Telefon und Videokommunikation zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleitung zu erbringen. Mit der Dolmetscher-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da Aufträge nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden können, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind.
Der aktuelle Rahmenvertrag mit der SAVD Videodolmetschen GmbH läuft zum 18.04.2023 aus. Die Dolmetscher-Hotline ist allerdings für die tägliche Aufgabenerledigung (incl. der Sicherstellung der zeitnahen bzw. fristgemäßen Erbringung von Leistungen nach dem SGB II und SGB III) unverzichtbar und wird laufend durch die operativen Bereiche in Anspruch genommen.
Die Dolmetscher-Hotline muss für die Kolleginnen und Kollegen in den SGB III- sowie SGB II-Dienststellen täglich verfügbar sein. Diese wird neben den terminierten Gesprächen auch ad-hoc in Anspruch genommen. Dies kann bspw. bei der Arbeitslosmeldung sowie Vorsprachen rund um das Thema Leistungsgewährung erforderlich sein. Seit Beginn des Ukraine-Krieges und dem Zugang der Ukraine-Flüchtlinge in den Rechtskreis SGB II inkl. der dortigen Leistungen ist diese Dienstleistung unverzichtbar. Würde die Dolmetscher-Hotline - auch nur tageweise - nicht zur Verfügung stehen würde insbesondere der Zugang zur Inanspruchnahme der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Bürgergeld) bei Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren erheblich erschwert oder mitunter nicht möglich werden.
Die reguläre Ausschreibung wurde bereits initiiert. Allerdings kann die Leistungserbringung im Rahmen der regulären Ausschreibung erst am 01.10.2023 beginnen. Zur nahtlosen Fortführung der Dienstleistung muss daher ein Interimsvertrag bis zum 30.09.2023 geschlossen werden. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten bis zur Leistungserbringung und der engen Zeitschiene kann nur der bisherige Auftragnehmer, die Firma SAVD Videodolmetschen GmbH, für den Interimsvertrag in Frage kommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsverlängerung Dolmetscher Hotline
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1110
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Stelle, bei der die Angebote bzw. Teilnahmeanträge einzureichen sind, ist die eVergabe-Plattform des Bundes, http://www.evergabe-online.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de