rekoSUN Bauphase 1 Sanierung Schulen - Fassadensanierung Altbau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberg.de/internet/hochbauamt/
Abschnitt II: Gegenstand
rekoSUN Bauphase 1 Sanierung Schulen - Fassadensanierung Altbau
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt die Sanierung und Umnutzung zweier ehemaliger Schulgebäude in der Fürther Str. 352 und 354 in Nürnberg-Muggenhof als Sozial- und Bürogebäude für Mitarbeiter der Stadtentwässerung Nürnberg. Beide Gebäude wurden zwischen 1890 und 1900 errichtet und stehen unter Denkmalschutz. Bei den Fassaden handelt es sich um Klinkermauerwerk mit Natursteinelementen. Gegenstand der Vorinformation zur Verkürzung der Angebotsfrist ist die grundhafte Sanierung der Klinker- und Natursteinflächen der Altbauten.
13111 / 13112 Fassadensanierung Altbau
Fürther Straße 354+352, 90429 Nürnberg
Leistungen für das Gebäude E10 in der Fürther Str. 354 und das Gebäude E12 in der Fürther Str. 352.
- Los 13111 Fürther Straße 354 E10:
Ca. 540qm Gesamtfassadenfläche bestehend aus
- ca. 430qm Klinkerfläche:
Ausbesserungen geschädigte Klinker und Fugen auf 30% der Fläche
Reinigung der Gesamtfläche mit Wasserdampf
- ca. 90qm Sandsteinoberfläche (Fenstergewände, Gesimse, Sockel):
Ausbesserungen kleinerer Schäden mit Steinersatzmörtel auf ca. 15% der Fläche
Ausbesserungen größerer Schäden durch Einsetzen von Vierungen auf ca. 15% der Fläche
Risssanierung an 1 gebrochenen Sandsteinstürzen durch Vernadelung und Rissverpressung
Auswechslung von zwei Sandsteingewänden
Reinigung der Gesamtfläche mit Wasserdampf
- Los 13112 Fürther Straße 352 E12:
Ca. 435qm Gesamtfassadenfläche bestehend aus
- ca. 350qm Klinkerfläche:
Ausbesserungen geschädigte Klinker und Fugen auf 20% der Fläche
Reinigung der Gesamtfläche mit Wasserdampf
- ca. 85qm Sandsteinoberfläche (Fenstergewände, Gesimse, Sockel):
Ausbesserungen kleinerer Schäden mit Steinersatzmörtel auf ca. 15% der Fläche
Ausbesserungen größerer Schäden durch Einsetzen von Vierungen auf ca. 10% der Fläche
Risssanierung an 2 gebrochenen Sandsteinstürzen durch Vernadelung und Rissverpressung
Reinigung der Gesamtfläche mit Wasserdampf
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die in den Eignungskriterien beschriebenen, konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst
- Erklärung, dass in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist für drei Referenzen je eine Referenzbescheinigung vorzulegen.
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal vorzulegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen an andere Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und
Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst
sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter
daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU)
2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist.
Darüber hinaus werden vom Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise für das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation
befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister
anfordern.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 61511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
entsprechend der Regelungen in §§ 160, 161 GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Land: Deutschland