Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Baumkontrollen in den Erholungsgebieten des Landkreises München und entlang des nördlichen Isarradweges
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Baumkontrollen in den Erholungsgebieten des Landkreises München und entlang des nördlichen Isarradweges
Ausgeschrieben wird die Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in den Erholungsgebieten des Landkreises München auf Grundlage der Richtlinie für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie – in der jeweils neuesten Fassung, Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL), Friedensplatz 4, 53111 Bonn, nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Des Weiteren wird die Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in den Waldbeständen bestimmter Vertragspartner entlang des nördlichen Isarradweges nach forstlichen Gesichtspunkten, nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausgeschrieben.
Es können Angebote für Los 1 bis Los 7 abgegeben werden.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle Feringasee
85774 Unterföhring
Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Erholungsgebiet Feringasee.
Die vorherrschenden Baumarten sind Bergahorn und Esche. Die Bäume sind recht gleichmäßig über die Fläche verteilt. Im Bereich des großen Parkplatzes sind vorwiegend Bäume im Jungbaumalter zu finden, ältere Exemplare vorwiegend auf den Liegewiesen. Generell befinden sich kaum Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungs- oder gar Zerfallsphase befinden.
Im Erholungsgebiet Feringasee befinden sich 1.138 Bäume und 126 Baumgruppen mit 2.646 Bäumen.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle Unterföhringer See
85774 Unterföhring
Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Erholungsgebiet Unterföhringer See.
Die vorherrschenden Baumarten sind Eschen, Eichen und Bergahorn. Der Bestand ist weitestgehend gleichmäßig über das Gebiet verteilt. Die Bäume im südlichen und östlichen Uferbereich wurden überwiegend in großen Baumgruppen im Baumkataster kartiert, die unter forstlichen Gesichtspunkten kontrolliert werden sollen. Baumgruppen sind vorwiegend in den Gehölzstreifen am Rand des Geländes zu finden. Generell befinden sich kaum Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungs- oder gar Zerfallsphase befinden.
Im Erholungsgebiet Unterföhringer See befinden sich 395 Bäume und 58 Baumgruppen mit 406 Bäumen.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle Unterschleißheimer See
85716 Unterschleißheim
Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See.
Die vorherrschenden Baumarten sind Bergahorn und Birke. Eine erhöhte Dichte des Baumbestandes ist vor allem im Süden des Gebietes zu bemerken. Baumgruppen sind vorwiegend in den Gehölzstreifen am Rand des Geländes zu finden. Generell befinden sich kaum Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungsphase befinden. Bäume in der Zerfallsphase sind auch zukünftig nicht zu erwarten.
Im Erholungsgebiet Unterschleißheimer See befinden sich 672 Bäume und 63 Baumgruppen mit 1.134 Bäumen.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle Heimstettener See
85609 Aschheim
Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen im Erholungsgebiet Heimstettener See.
Die vorherrschende Baumart ist der Feldahorn. Der Bestand ist relativ gleichmäßig über das Gelände verteilt. In den Randbereichen sind teils dicht bepflanzte Gehölzstreifen zu finden. Auf den Liegewiesen befinden sich teils größere Bäume. Baumgruppen sind vorwiegend in den Gehölzstreifen zu finden. Generell befinden sich kaum Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungsphase befinden. Es ist nicht zu erwarten, dass Bäume in der Zerfallsphase hinzukommen. Aufgrund des teilweise steilen Geländes sind einige Baumbestände zum Teil schwer erreichbar.
Im Erholungsgebiet Heimstettener See befinden sich 1.179 Bäume und 168 Baumgruppen mit 1.008 Bäumen.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle Deininger Weiher und Dürnsteiner Brücke
82064 Straßlach-Dingharting, 82544 Egling
Durchführung der Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen am Deininger Weiher und der Dürnsteiner Brücke.
Die vorherrschenden Baumarten im Erholungsgebiet Deininger Weiher sind Buche und Fichte. Der Bestand konzentriert sich besonders auf das Ost- und Westufer des Weihers sowie den Parkplatz im Norden. Baumgruppen sind vorwiegend in den Gehölzstreifen in den Biotopbereichen zu finden. Generell befinden sich kaum Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungsphase befinden. Es ist nicht zu erwarten, dass Bäume in der Zerfallsphase hinzukommen.
Im Erholungsgebiet Deininger Weiher befinden sich 315 Bäume und 27 Baumgruppen mit 162 Bäumen.
Die vorherrschenden Baumarten am Wandererparkplatz Dürnsteiner Brücke sind Weiden und Erlen. Die Bäume sind recht gleichmäßig über die Fläche verteilt. Baumgruppen sind vorwiegend in den Gehölzstreifen am Rand des Geländes zu finden. Generell befinden sich keine Bäume auf der Fläche, die sich in der Alterungs- oder gar Zerfallsphase befinden.
Am Wandererparkplatz Dürnsteiner Brücke befinden sich 70 Bäume und 18 Baumgruppen mit 210 Bäume.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Baumkontrolle nördlicher Isarradweg
nördlicher Isarradweg im Landkreis München
Durchführung der Baumkontrollen entlang des nördlichen Isarradwegs.
Westufer: beginnend am Furtgeräumt (zwischen der sog. Mollbrücke und der B 471 gelegen) Richtung Norden bis zur Landkreisgrenze Freising.
Ostufer: beginnend von der Nordseite der Leinthaler Brücke Richtung Norden bis zur Landkreisgrenze Freising.
Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen in den Waldbeständen entlang des Isarradweges nach forstlichen Gesichtspunkten, nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Der Bestand wird als Gruppen mit je 200 Flussmeter Länge auf jeder Seite des Flusses (rechts / links der Isar) sowie Seite des Weges (Isar zu-/abgewandte Seite) entsprechend der vorgegebenen Tiefe geführt. Den Beginn der jeweils neuen Gruppe kennzeichnet das gelbe Schild, worauf in schwarzer Schrift die Flusskilometerzahl geschrieben steht.
Es handelt sich hierbei um einen typischen Auwald, wobei vorwiegend Eschen, Weiden, Pappeln und Ahorn vorhanden sind. Die Altersstrukturen sind sehr variabel, so auch die Schädigungsgrade der Bäume.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Rahmenvereinbarung Unwetterkontrolle an Wochenenden und Feiertagen
85774 Unterföhring, 85716 Unterschleißheim, 85609 Aschheim, 82064 Straßlach-Dingharting, 82544 Egling, nördlicher Isarradweg im Landkreis München
Nach extremen Witterungsereignissen (z. B. Orkane, Eisregen, Starkregen) muss in den betroffenen Bereichen (Lose 1-6) eine Unwetterkontrolle auf offensichtliche Schäden, z. B. angebrochene/lose Äste oder umsturzgefährdete Bäume, erfolgen.
Nach Aufhebung einer Unwetterwarnung ist selbstständig innerhalb von 24 Stunden (grundsätzlich auch an Wochenenden und an Feiertagen) eine grobe Inaugenscheinnahme des Baumbestands durchzuführen.
Alle Erholungsgebiete und der nördliche Isarradweg sind auf mögliche Gefahren durch bruchgefährdete Bäume oder Äste zu untersuchen.
Der Landkreis München kann die Vertragslaufzeit dreimal um jeweils ein Jahr, also bis maximal 30.09.2027 verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267508
-Gewerbeanmeldung
-Berufs-/Handelsregisterauszug
-Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige Nachweise
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267508
-Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
x Personenschäden: 3.000.000,00 €
x Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000,00 €
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267508
-Angaben drei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners)
-Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
(Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen)
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
-Angaben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge (beabsichtigt) vergeben werden
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267508
-Erklärung der erforderlichen fachlichen Eignung:
x Die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) müssen zur Ausführung der Regelkontrolle, der Unwetterkontrolle, sowie der Abnahmen der baumpflegerischen Leistungen
eine ausreichende Fachkenntnis, welche den Auftragnehmer zur Ausführung von Baumkontrollen befähigt, besitzen. (Gemäß FLL 2020, 5.2.5)
Die ausreichende Fachkenntnisse ist mit folgenden Qualifikationen erfüllt.
-FLL-zertifizierter Baumkontrolleur,
-LWK-zertifizierter Baumkontrolleur,
-BFW Zertifikat Baumprüfung und Baumpflege (AT),
-“arbocert” zertifizierter Baumkontrolleur,
-Fachagrarwirt Baumpflege/ Baumsanierung,
-Qualifikation ETW / ETT (European - Tree – Worker / European –Tree -Technician),
-öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige Baumpflege/Baumstatik,
-B.Sc. Arboristik oder vergleichbare Qualifikationen
Unabhängig davon können auch Mitarbeiter (m/w/d) zugelassen werden, die durch Vorlage von Zeugnissen, Nachweisen der Berufserfahrung oder auf andere Art und Weise glaubhaft machen, dass diese eine ausreichende Fachkenntnis in diesem Bereich besitzen. Die Einzelfallentscheidung obliegt dem Landratsamt München nach Prüfung der Unterlagen.
x Die eingesetzten Mitarbeiter (m/w/d) nehmen regelmäßig an fachbezogenen Fortbildungen teil, um ihr Wissen zu vertiefen und zu erweitern. Ein jährlicher Umfang
von mind. 2 Tagen (16 Stunden) ist dabei abzuleisten. Die Fortbildungen können sowohl extern als auch intern abgehalten werden. Auf eine ausreichende
Dokumentation ist dabei zu achten.
-Erklärung der erforderlichen praktischen Erfahrungen:
x Die zur Kontrolle beauftragten Mitarbeiter (m/w/d) müssen zur Ausführung der Leistung die praktische Erfahrung besitzen. Dafür ist eine jährlich kontrollierte
Anzahl von mindestens 2.500 Bäumen erforderlich. Relevant sind hier die Jahre 2020, 2021 und 2022.
-Formblatt 127 "Eigenerklärung Bezug Russland"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund eines benötigten Gremiumsbeschluss wird die Zuschlags- und Bindefrist auf den 31.07.2023 festgesetzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer