Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Tragwerksplanung mit Verbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MART.A.000002.VgV.TWP.2268
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Tragwerksplanung mit Verbau
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Tragwerksplanung für das Gebäude, sowie die Objektplanung inklusive Tragwerksplanung für die Baugrubenumschließung eines Rechenzentrums auf dem Campus Martinsried. Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen der Leistungsphasen 2-6 gemäß den §§ 49 ff. HOAI 2021 sowie für den Verbau zusätzlich die Leistungsphasen 2, 3 und 6-8 nach §§ 41 ff. HOAI 2021 und die Leistungsphasen 2-6 gemäß den §§ 49 ff. HOAI 2021, jeweils nebst Besonderen Leistungen.
Die Kostenobergrenze für die Bauwerkskosten Neubaumaßnahme nach KGR 200 bis 700 beträgt ca. 47 Mio. EUR (netto). Davon betragen die KGR 300 und KGR 400 ca. 30 Mio. EUR (netto).
Die Vergütung für das Gebäude erfolgt auf Basis der HOAI (Honorarzone III, Mindestsatz) auf Basis vorgegebener, für alle Bewerber gleicher Parameter. Die Details der zu vergebenden Leistungen sowie für die Honorierung können dem bereitgestellten Vertragsentwurf entnommen werden.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Punkt II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben.
Die Max-Planck-Gesellschaft plant am Standort des zukünftigen ‚Life-Science-Campus-Martinsried‘ ein übergeordnetes zentrales Rechenzentrum für alle Max-Planck-Institute zu errichten.
Der am südlichen Standrand von München liegende Forschungscampus Martinsried wurde in der Zeit von 1968 bis 1986 errichtet. Er verfügt über biologisch-medizinische Labore, Büros und Gemeinschaftsbereiche. Die gesamte Bausubstanz ist technisch und energetisch stark sanierungsbedürftig. Auf Basis einer noch zu entwickelnden neuen städtebaulichen Struktur werden im Projekt ’Life-Science-Campus-Martinsried‘ die bestehenden Forschungsbauten durch zukunftsfähige und nachhaltige Gebäude in mehreren Bauabschnitten ersetzt.
Ziel des Neubau DATA-Center ist es, ein zukunftssicheres, effizientes Rechenzentrumskonzept zu entwickeln. Darüber hinaus ist der Anspruch des Auftraggebers, dass ein möglichst energieeffizienter Betrieb mit möglichst günstiger CO2-Bilanz gewährleistet wird, auch um die Betriebskosten so gering wie möglich zu halten. Im Zusammenhang mit dem ‚Life-Science-Campus‘ sollen Synergien im Hinblick auf die Nachhaltigkeit genutzt werden (u..A. Nutzung Abwärme für Campus etc.).
Betrieben wird das Rechenzentrum durch die Max Planck Computing and Data Facility (MPCDF, früher RZG). Die MPCDF ist ein Institutionen übergreifendes Kompetenzzentrum der Max-Planck-Gesellschaft zur Unterstützung der Computer- und Datenwissenschaften. Das MPCDF betreibt einen hochmodernen Supercomputer, mehrere Midrange-Rechensysteme und Datenrepositorien für verschiedene Max-Planck-Institute und stellt eine moderne Infrastruktur für das Datenmanagement einschließlich Langzeitarchivierung bereit. Aktuell betreibt die MPCDF in Garching ein Rechenzentrum mit einer Leistung von ca. 5 MW.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist Vorreiter und Vorbereiter für neue Technologien. Das verpflichtet dazu, auch beim Bau eines neuen Rechenzentrums dafür Sorge zu tragen, so effizient wie möglich mit den Ressourcen umzugehen, die für den Bau und den Betrieb eines Rechenzentrums aufgewendet werden müssen. Das Rechenzentrum soll im ersten Quartal 2026 mit einer Anschlussleistung von ca. 7 MW zur Verfügung stehen. Bei der Planung ist zu berücksichtigen, dass das Rechenzentrum nach 2026 in mehreren Ausbaustufen bis zu einer möglichen Anschlussleistung von 20 MW im Endausbau 2035 weiter ausgebaut werden soll. Alle baulichen Voraussetzungen sind flächenmäßig für den Endausbau vorzusehen, der technische Ausbau wird in 3-4 Stufen geplant.
Der Standort für das DATA Center der MPCDF der MPG liegt im nordöstlichen Teil des Campus-Geländes am Standort einer ehemaligen Gewächshausanlage, die in Kürze abgerissen wird. Das Baufeld liegt auf einer alten wiederverfüllten Kiesgrube.
(Mächtigkeit Auffüllung bis zu ca. 15 m; Belastungen nach LAGA bis > Z2).
Das Campus-Gelände ist im Flächennutzungsplan als Sonderfläche (SO) für die Wissenschaft ausgewiesen. Im gültigen Bebauungsplan (B.-Nr 54) ist an der vorgesehenen Stelle eine Nutzfläche von 1.750 m² mit einer max. Wandhöhe von 8 m (WH 8,0) ausgewiesen. Im weiteren Planungsverlauf ist abzuklären, ob Abweichungen von den Vorgaben des B-Plans erforderlich werden (die Gemeinde Planegg steht dem Projekt vom Grundsatz her positiv gegenüber).
Derzeit liegen auf dem Baufeld in geringem Umfang noch Sparten und technische Anlagen verschiedener Medien, die im Zuge der Baumaßnahme gesichert und ggf. umverlegt oder entfernt werden müssen.
Das Raumprogramm umfasst ca. 1.550 m² Serverflächen (White Space), ca. 100 m² für Büros sowie ca. 30 m² für eine Werkstatt und ca. 50 m² für Aufenthalts- und Besprechungsräume. Insgesamt beträgt die Nutzfläche (NUF 1-7) ca. 1.900 m². Zu erwarten ist eine Brutto-Grundfläche (BGF) von ca. 5.500 m² auf 2 Ebenen und ein Brutto-Rauminhalt (BRI) ca. 71.000 m³.
Angaben zur Gebäudestatik
Der Neubau des Rechenzentrums liegt im nordöstlichen Teil des Campus-Geländes am Standort einer ehemaligen Gewächshausanlage. Das Baufeld liegt auf einer alten wiederverfüllten Kiesgrube. (Mächtigkeit Auffüllung bis zu ca. 15 m; Belastungen nach LAGA bis > Z2). Die ehemalige Gewächshausanlage wurde auf Bohrpfählen gegründet.
Ein Baugrundgutachten liegt vor und wird im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Angaben zur Planungsleistung Baugrubenumschließung
Es sind die örtlichen Gegebenheiten (ehemalig Gewächshausanlage, wiederverfüllte Kiesgrube, ehemalige Bohrpfahlgründung) zu berücksichtigen. In diesen Bereichen muss die Baugrube voraussichtlich verbaut werden. Die Verbauart und eine eventuelle Rückverankerung inkl. der Statik des Verbaus sind zu planen. Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie in der Lage sind, die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe II.2.7) zu erbringen und insbesondere, dass sie über die hierfür notwendigen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen.
Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es erforderlich machen, häufig/kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen in Martinsried bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Verbindlich beauftragt werden zunächst Leistungen der Leistungsphasen 2-4 der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für das Gebäude sowie bzgl. des Verbaus Leistungen der Leistungsphasen 2-3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI und Leistungen der Leistungsphasen 2-4 der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI.
Die Stufen 2: LPH 5 betreffend die Tragwerksplanung für das Gebäude und den Verbau, Stufe 3: LPH 6 bzw. 6-7, Stufe 4: LPH 8 gem. § 51 bzw. § 43 HOAI werden einzeln oder gemeinsam optional beauftragt.
Bei der optionalen Beauftragung handelt es sich um ein einseitiges Recht der Auftraggeberin, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung einer oder mehrerer der genannten Stufen.
Fortsetzung zu II.2.9): Bei jedem Bewertungskriterium bzw. Unterkriterium wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist unbrauchbare/ nicht nachvollziehbare Ausführungen im Vergleich zum besten Teilnahmeantrag auf.
Gleichwertige Darstellungen erhalten gleich viele Punkte.
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.
Hinweis zu Ziffer II.2.7: Voraussichtlicher Beginn der LPH 2 unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens. Voraussichtliche Abgabe der Entwurfsplanung (HU-Bau, LPH 3): 31. Juli 2023
Beginn Einzug MPCDF (Setzung der Sever-Infrastruktur), voraussichtlich 31. Januar 2026
Bei der Monatsangabe handelt es sich um eine Schätzung für den Fall des Abrufs sämtlicher Stufen. Eine exakte Laufzeit des Vertrages kann nicht angegeben werden, da es alleine auf den Werkerfolg ankommt. Die Fertigstellung im 4. Quartal 2026 ist für den Auftraggeber jedoch von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Data Center Max-Planck-Campus Martinsried; Tragwerksplanung mit Verbau
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Wettbewerb handelt es um ein zweistufiges Vergabeverfahren bestehend aus einem
Teilnahmewettbewerb und aus einem Verhandlungsverfahren.
Für die erste Stufe dieses Vergabeverfahrens „den Teilnahmewettbewerb“ ist folgendes zu beachten: Alle Wesentlichen für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlichen Unterlagen, stehen Ihnen bis zu dem unter Ziffer IV.2.2) genannten Schlusstermin für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/74fa9aca-bef7-478e-b81d-4c18651df33b.
Für den Teilnahmeantrag sind der MPG-Bewerbungsbogen und die Bewerbergemeinschaftserklärung nachMaßgabe der vorliegenden Bekanntmachung zu verwenden. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Teilnahmeantrag einreichen“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an. Die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Teilnahmeantrages sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
Hinsichtlich der geforderten Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) sind die diesbezüglichen mit dem MPG-Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) geforderten Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen formlos und in der in dieser Bekanntmachung vorgegebenen Reihenfolge, in Ergänzung zu den im MPG-Bewerbungsbogen abgeforderten Angaben, beizufügen. Für die Teilnahme wird keine Vergütung gewährt. Mit elektronischer Abgabe eines Teilnahmeantrages wird Einverständnis hiermit erklärt. Sollten sich aus Sicht der Bewerber Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Die eingegangenen Fragen und Antworten zum laufenden Verfahren, stehen stets aktuell ausschließlich in der eVergabe allen Bewerbern zur Einsicht zur Verfügung. Bewerber sind verpflichtet, sich regelmäßig und eigenverantwortlich bis unmittelbar vor Teilnahmeschluss über den jeweils aktuellen Stand auf der zuvor genannten Website zu informieren und die dort zur Verfügung gestellten Informationen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages zu berücksichtigen. Nachteile, die durch eine Nichtbeachtung der ausschließlich auf der zuvor genannten Website eingestellten Informationen entstehen, gehen zu Lasten des Bewerbers.
Bitte beachten Sie, dass das Übermittelten größerer Datenvolumen (z.B. Pläne) mehr Zeit (ggf. je nach Datenvolumen und Geschwindigkeit der genutzten/ zur Verfügung stehenden Datenleitung) in Anspruch nehmen kann. Beginnen Sie deshalb bitte rechtzeitig vor Teilnahmeschluss mit der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen. Sollte es zu Problemen bei der Übermittlung kommen, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor Abgabeschluss beim Support der eVergabe.
Für die zweite Stufe dieses Vergabeverfahrens, „das Verhandlungsverfahren“, gilt folgendes:
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, die den ausgewählten Teilnehmern nach abgeschlossener Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge zugesendet wird, beginnt für die ausgewählten Teilnehmer die Angebotsphase. Ihr Angebot geben Sie bitte bis zum in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin und unter Beachtung der dort aufgeführten Bedingungen ausschließlich elektronisch über den Bieterbereich der eVergabe ab.
Alle für die Angebotserstellung notwendigen Unterlagen, insbesondere das Leistungsbild für die zu erbringenden Leistungen werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Bewertungskriterien für die Angebote können der – bereits ab Veröffentlichung als Vorabzug abrufbaren - Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Büro-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Dabei ist sichergestellt, dass die Integrität der Daten und die vertrauliche Behandlung Ihres Angebots durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung gewährleistet sind. Über eine etwaige Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden Sie schriftlich informiert. Gemäß § 17 (11) VgV behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag ohne Verhandlungen mit den Bietern zu vergeben.
Sollten sich aus Sicht der ausgewählten Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (2. Stufe) Nachfragen ergeben, gilt die gleiche Verfahrensweise wie zur 1. Phase (Teilnahmewettbewerb). Wichtige Fragen und Antworten sind für Sie ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen und werden hierüber auch beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).