Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim (2023 - 2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000053
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim (2023 - 2026)
Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim.
Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt
Eichstätt
siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim
Rosenheim, Miesbach
siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Adelschlag
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85111
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beilngries
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 92339
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Surberg
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83362
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ringelai
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94160
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reisbach
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94419
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.