2023-1003649_Flughafen München_Clustertausch Gepäckförderanlagen T1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1003649
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-1003649_Flughafen München_Clustertausch Gepäckförderanlagen T1
4 x Hyperconverged L-Size Node:
jeweils konfiguriert mit:
* 2x Intel Xeon-Gold 6242R (3.1GHz/20-core/205W)
* 2x 1024GB DDR4-2933 Registered Memory Kit
* 1x Large Storage Kit 20TB (Usable)/Node - (16 x 1,92TB SSD)
* 1x 1Gb 4-port Adapter
* 3x 10/25Gb 2-port Adapter
* 2x 1600W Platinum Hot Plug Low Halogen Power Supply
* Hardwarebasierende Realtime Online Deduplizierung und Kompremierung
* 5 Y Tech Care Essential with Defectiv Media Retention Service
* seperater volllizensierter IPMI
* 5 Y Hardware Service, Support & HW-Installation
* vollsändige intergration in VMware vSphere / vCenter
* Integriertes, vollständiges, dedupliziertes und Daten Caching und Tiering und Simulane Datenhaltung über alle Nodes (auch räumlich getrennt über mindeesten 10 G Ethernet Verbindung]
* Granulares Daten- Und Block- Tracking pro VM
* Integriertes Backup und startfähiges Cloning auf VM Level inklusive VMware API Unterstützung für Diskarrays (VAAI) mit sofortiger Startfähikeit ohne zusätzlichen Storageverbrauch
* 5 Y Software Subcription/Support
* Lifetime Lizenensierung aller verbauten Soft- und Hardware Komponenten
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
4 x Hyperconverged L-Size Node:
jeweils konfiguriert mit:
* 2x Intel Xeon-Gold 6242R (3.1GHz/20-core/205W)
* 2x 1024GB DDR4-2933 Registered Memory Kit
* 1x Large Storage Kit 20TB (Usable)/Node - (16 x 1,92TB SSD)
* 1x 1Gb 4-port Adapter
* 3x 10/25Gb 2-port Adapter
* 2x 1600W Platinum Hot Plug Low Halogen Power Supply
* Hardwarebasierende Realtime Online Deduplizierung und Kompremierung
* 5 Y Tech Care Essential with Defectiv Media Retention Service
* seperater volllizensierter IPMI
* 5 Y Hardware Service, Support & HW-Installation
* vollsändige intergration in VMware vSphere / vCenter
* Integriertes, vollständiges, dedupliziertes und Daten Caching und Tiering und Simulane Datenhaltung über alle Nodes (auch räumlich getrennt über mindeesten 10 G Ethernet Verbindung]
* Granulares Daten- Und Block- Tracking pro VM
* Integriertes Backup und startfähiges Cloning auf VM Level inklusive VMware API Unterstützung für Diskarrays (VAAI) mit sofortiger Startfähikeit ohne zusätzlichen Storageverbrauch
* 5 Y Software Subcription/Support
* Lifetime Lizenensierung aller verbauten Soft- und Hardware Komponenten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bieter nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieterse kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bieter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bieter kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass für den Bieter kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
ff) dass der Bieter nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe) oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden;
gg) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bieter nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bieters nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) bis b) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieteres kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters (EUR, netto), der auf Leistungen ent-fällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars "Eigener-klärung des Bieters zur Eignung" wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
a) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bieters (max. 3) aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Formulars "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bieters nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
-entfällt-
Die Anwesenheit von Bietern bei der Öffnung von Angeboten ist nicht vorgesehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bietern das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
d) Datenschutz: Der Bieter hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bieter die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
e) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Eigenerklärung ein Formular "Eigenerklärung des Bieters zur Eignung" erstellt. Dieses ist für die Einreichung der Angebote für die Eigenerklärung zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6SZ5
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.