Stadthalle Fürth - Baubetreuung der Generalsanierung der Stadthalle im laufenden Betrieb und Organisation der Ausweichspielstätten
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadthalle Fürth - Baubetreuung der Generalsanierung der Stadthalle im laufenden Betrieb und Organisation der Ausweichspielstätten
Die Stadt Fürth sucht einen Partner, der die Sanierung der Stadthalle Fürth im laufenden Betrieb koordiniert. Auf Grundlage der Bauabwicklungs- und Vergaberichtlinien der Stadt Fürth beschafft der Baubetreuer sämtliche erforderlichen Planungsleistungen und Bauleistungen für den Bauherrn und übernimmt weitere umfangreiche Bauherrenaufgaben, darunter auch die Organisation von Ausweichspielstätten für Veranstaltungen der Stadthalle während der Dauer der Sanierung.
Rosenstraße 50, 90762 Fürth
Die in den Jahren 1980-82 erbaute Stadthalle Fürth ist die wichtigste kulturelle Mehrzweckeinrichtung der Stadt für Musikkonzerte, Theateraufführungen, Tanz- und Sportveranstaltungen, Kongresse, Messen und Tagungen und wird mit über 300 Veranstaltungen ganzjährig intensiv genutzt.
Die Stadthalle bietet auf ca. 2.500 m² Fläche Platz für bis zu 5000 Besucher.
Sie beinhaltet auf 3 Ebenen einen Großen und einen Kleinen Saal, zwei weitläufige Foyers, einen Mehrzweckraum („Wintergarten“) mit separatem Eingang, sowie mehrere, flexibel nutzbare Tagungs- und Veranstaltungsräume.
In 2020 wurde eine große Veranstaltungsterrasse für weitere ca. 1000 Besucher neu geschaffen.
An den Großen Saal schließt sich eine Großbühne mit zugehörigen Nebennutzungen an, wie Künstlergarderoben, Magazine und eine Ladezone für große Tourneebusse und LKW.
Der großzügige Küchenbereich eines früheren, eigenständigen Restaurantbetriebs der Stadthalle ist heute verpachtet und wird für das Veranstaltungscatering genutzt.
Die Verwaltung der Stadthalle, eine städtische Dienststelle im Kulturreferat mit eigener Geschäftsführung, ist ebenfalls im Gebäude untergebracht.
In den Untergeschossen befinden sich die Zentralen der Gebäudetechnik.
Zur Stadthalle gehört eine eigene Tiefgarage mit 300 Stellplätzen auf acht Ebenen, ursprünglich ausgestattet als zivile Luftschutzanlage.
Am Zugang zur Stadthalle wurde 2022 ein privat betriebener Hotelbau errichtet, dessen Anbindung an das Gebäude bei einer Sanierung der Stadthalle berücksichtigt werden muss.
Seit Eröffnung vor 40 Jahren erfuhren Stadthalle und Tiefgarage keine wesentlichen baulichen Veränderungen, aber auch keine grundlegenden technischen oder baulichen Modernisierungen.
Das Bauwerk mit insgesamt ca. 51.300 m³ umbautem Raum, sowie Einrichtungen und technische Anlagen sind inzwischen weitgehend verbraucht, entsprechen nicht mehr den technischen Vorschriften und betrieblichen Anforderungen, können nicht mehr oder nur aufwändig und unter hohen Kosten gewartet und instandgehalten werden, so dass Betriebssicherheit, Brandschutz, Arbeitsschutz und ein wirtschaftlicher Unterhalt der Stadthalle ohne umfassende Generalsanierung von Gebäude und Tiefgarage zukünftig nicht mehr gewährleistet werden können.
Im gesamten Gebäude ist der Brandschutz den geltenden Bestimmungen anzupassen, sowie Barrierefreiheit herzustellen. Es sind energetische Sanierungen zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes erforderlich. Die Anlagentechnik ist vollständig zu erneuern. Die Veranstaltungstechnik muss auf einen zeitgemäßen technischen Stand gebracht werden. Um heutigen Anforderungen an die Statik zu entsprechen, werden in einzelnen Bereichen des Gebäudes Ertüchtigungen des Tragwerks notwendig. Neben umfassenden Schönheitsreparaturen sind auch Schadstoffsanierungen durchzuführen. In den Veranstaltungsräumen ist durch geeignete Maßnahmen die Akustik zu verbessern und die komplette Bestuhlung zu erneuern. Für Verwaltung und Lagerräume müssen zusätzliche Flächen geschaffen werden.
Der gesuchten Baubetreuung soll das gesamte Projektmanagement zur Konzeptionierung und Durchführung einer Generalsanierung der Stadthalle, einschl. Tiefgarage, übertragen werden.
Dies umfasst die Projektsteuerung, sowie die Betreuung und Vergabe sämtlicher, bis zur Wiederinbetriebnahme erforderliche Planer-, Ingenieur-, und Bauleistungen. Daneben sollen alle Bauherrenleistungen übertragen werden, soweit dies kommunalrechtlich möglich ist.
Zusätzlich ist eine Unterstützung der Geschäftsleitung der Stadthalle gefordert, zur Aufrechterhaltung des Veranstaltungsbetriebes während der Sanierungsmaßnahmen in größtmöglichem Umfang. Dies schließt neben der terminlichen Koordination von Veranstaltungsbetrieb und baulichen Maßnahmen auch die Organisation von Ersatzveranstaltungsstätten im Stadtgebiet ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Während für die Interessenbekundung (1. Schritt) nur die Freischaltung im Vergabeportal beantragt werden muss, werden für die Interessenbestätigung (= 2. Schritt, wie in Teilnahmewettbewerb) folgende Eignungskriterien aufgestellt:
Es werden Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen & Formblätter) zur Verfügung gestellt. Geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergermeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärung und sonstigen Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ausfüllen.
Nachunternehmer, auf deren Referenzen sich ein Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will (Eignungsleihe, eignungsrelevanter Nachunternehmer), müssen das gesonderte Formblatt ausfüllen sowie eine Nachunternehmererklärung abgeben.
Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben (Eigenerklärung) mit Ihrer Interessenbestätigung (= 2. Schritt) machen:
1. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist)
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder diese Ausschlussgründe nach §§ 125, 126 GWB nicht mehr relevant sind. Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen Angaben nachgefordert werden.
Angabe von Referenzen für Baubetreuung / Projektsteuerung / Bauherrenvertretung von Bauten aus dem Kulturbereich, sowie der Organisation von Kulturspielstätten.
Mindestanforderungen:
- Mindestens zwei Referenzen aus dem Bereich der Projektsteuerung von Kulturbauten müssen vorgelegt werden
- Mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Organisation von Kulturspielstätten muss vorgelegt werden
- Mindestens eine Referenz muss die Bauherrenvertretung umfassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren vergeben, ohne dass eine weitere gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt. Zunächst bekunden alle Unternehmen elektronisch ihr Interesse am Auftrag (= 1. Schritt Interessenbekundung) indem Sie einen Freischaltungsantrag im Vergabeportal stellen. In einem zweiten Schritt (Aufforderung zur Interessenbestätigung) wird dann ein dem Teilnahmewettbewerb ähnliches Verfahren eingeleitet.
Die Vergabestelle gibt in der Aufforderung zur Interessensbestätigung (=2. Schritt) die von ihr vorgesehenen und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch de Höchstzahl der einzuladenen Bewerber an. Weiterhin werden zu diesem Zeitpunkt die Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bekanntgegeben.
Zu Abschnitt IV.2.2) " Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen": Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen der ausschreibenden Stelle bis zu diesem Termin mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind.
Die Vergabestelle fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen.
Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg über das Vergabeportal über folgende Adresse zu übermitteln: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLV6KBQ (siehe I.3. dieser Bekanntmachung)
Die Interessenbekundung (1. Schritt) erfolgt, indem das Unternehmen einen Freischaltungsantrag im Vergabeportal stellt.
Damit kann ein Teilnahmeantrag = Interessenbekundung (=1. Schritt) gestellt werden.
Sollte dies nicht möglich sein, so kann alternativ an [gelöscht] eine E-Mail gesendet werden. Die E-Mail mit der Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v.a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse enthalten. Der Name des Erklärenden muss in der Interessensbekundung eindeutig erkennbar sein.
Inhaltliche Vorgaben zur Interessensbekundung:
- Bezugnahme auf das konkrete Beschaffungsverfahren
- Aussage, dass Interesse am Auftrag besteht
Die Vergabestelle wird nur diejenigen Unternehmen zur Bestätigung Ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern (=2. Schritt), die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht eingereicht haben und die sich bis zum Ablauf der Frist für den Eingang von Interessenbekundungen auf der Vergabeplattform dtvp.de registriert haben. Unternehmen, die sich bis zum vorgenannten Termin nicht auf dieser Vergabeplattform registriert haben, werden einmalig aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Tagen zu registrieren. Erfolgt auch nach einmaliger Aufforderung keine Registrierung, werden diese Unternehmen nicht zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Mit dieser Aufforderung zur Interessenbestätigung wird dann der Teilnahmewettbewerb / Interessenbestätigung ( = 2. Schritt) eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.