Gebäudereinigung Keilberthstraße 6 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2022-0057
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Keilberthstraße 6
Gebäudereinigung Keilberthstraße 6 und weitere Objekte
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport
München
Deutschland
Unterhalts- und Glasreinigung in folgenden städtischen Objekten: Objekt A: Grundschule mit Tagesheim, Keilberthstraße 6, D - 80939 München Objekt B: Münchner Volkshochschule im Schulgebäude, Keilberthstraße 6, D - 80939 München Objekt C: Kinderkrippe, Keilberthstraße 12, D - 80939 München Objekt D: Kindertagesstätte, Keilberthstraße 14, D - 80939 München Objekt E: Kindertagesstätte, Max-Bruch-Straße 8, D - 80939 München
Eine Verlängerung des Vertrages ist um maximal 12 Monate möglich. Sie wird durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Vergabestelle 1 herbei geführt. Diese erfolgt planmäßig bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende. Bei beiderseitigem Einverständnis kann die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung bis zum Ende des maximalen Verlängerungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Keilberthstraße 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.