Ausschreibung der Schülerbeförderung der Grundschulen und Mittelschule Holzkirchen ab dem Schuljahr 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-anw-23-128
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85579
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Schülerbeförderung der Grundschulen und Mittelschule Holzkirchen ab dem Schuljahr 2023-2024
Die gemeinde Neubiberg ist Sachaufwandsträger für die Grundschule am der Rathauspl. 9, 85579 Neubiberg.
Wir haben somit die Schülerbeförderung für diese Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung bzw. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBefV und Art. 3 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG) zu übernehmen.
Die Schülerbeförderung erfolgt an allen Schultagen (jährlich ca. 186 Tage), die sich am bayerischen Schulferienkalender orientieren (derzeit 5 Schultage pro Woche).
Es wird in 2 Linien unterschiedlichen Umfanges in 2 Losen vergeben. Die genauen Linienbeschreibungen sind anschließend dargestellt.
Linie 1
Gemeinde Neubiberg
Die Gemeinde Neubiberg ist Sachaufwandsträger für die Grundschule am der Rathausplatz 9, 85579 Neubiberg.
Wir haben somit die Schülerbeförderung für diese Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung bzw. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBefV und Art. 3 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG) zu übernehmen.
Die Schülerbeförderung erfolgt an allen Schultagen (jährlich ca. 186 Tage), die sich am bayerischen Schulferienkalender orientieren (derzeit 5 Schultage pro Woche).
Es wird in 2 Linien unterschiedlichen Umfanges in 2 Losen vergeben. Die genauen Linienbeschreibungen sind anschließend dargestellt.
Der Vertrag hat eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber von jeweils einem Schuljahr. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens zum 31.01.2025 mitzuteilen, ob er den Vertrag einseitig um ein weiteres Schuljahr verlängert.
o.g. Vertragsverlängerung
Linie 2
Gemeinde Neubiberg
Die gemeinde Neubiberg ist Sachaufwandsträger für die Grundschule am der Rathauspl. 9, 85579 Neubiberg.
Wir haben somit die Schülerbeförderung für diese Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schülerbeförderungsverordnung bzw. des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (SchBefV und Art. 3 Abs. 4 Satz 1 BaySchFG) zu übernehmen.
Die Schülerbeförderung erfolgt an allen Schultagen (jährlich ca. 186 Tage), die sich am bayerischen Schulferienkalender orientieren (derzeit 5 Schultage pro Woche).
Es wird in 2 Linien unterschiedlichen Umfanges in 2 Losen vergeben. Die genauen Linienbeschreibungen sind anschließend dargestellt.
Der Vertrag hat eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber von jeweils einem Schuljahr. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens zum 31.01.2025 mitzuteilen, ob er den Vertrag einseitig um ein weiteres Schuljahr verlängert.
o.g. Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
zu Punkt III.2.1:
für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €,
für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300.000 €
III.1.3.1) Angabe geeigneter vergleichbarer Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens sechs Jahren (2016-heute) erbrachten wesentlichen Leistungen. Unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Vergleichbar ist eine Leistung im Bereich der Personenbeförderung.
III.1.3.2) Eigenerklärung darüber, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.
III.1.3.3) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
III.1.3.4) Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen
Die Fahrer müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§15 d bis f StVZO oder in EU vergleichbar) besitzen.
- Die Fahrer müssen die deutsche Sprache sprechen und verstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bad Tölz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://my.vergabe.bayern.de