Gebäudereinigung Theresienwiese Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Theresienwiese
Gebäudereinigung Oktoberfest (Theresienwiese), Öffentliche WC-Anlagen
München
Deutschland
1. Reinigungsarbeiten vor, während und nach dem Oktoberfest auf der Theresienwiese:
• 19 öffentliche WC-Anlagen auf dem Gelände des Oktoberfestes inklusive Oider Wiesn mit täglicher durchgehender Anwesenheitspflicht von mindestens 37 Reinigungskräften in einem vorgegebenen Zeitfenster
• 6 Kassencontainer für die Oide Wiesn
• 12 Wertstoff- und Restmüllsammelstellen mit täglicher durchgehender Anwesenheitspflicht von mindestens 12 Personen in einem vorgegebenen Zeitfenster
• Servicezentrum mit täglicher Anwesenheitspflicht von 1 Reinigungskraft in einem vorgegebenen Zeitfenster und 2.222 m² Reinigungsfläche für nächtliche Reinigung
2. Ganzjährige Reinigung von zwei Verwaltungsgebäuden mit einer Reinigungsfläche Boden 696 m² und einer Reinigungsfläche Glas 522 m²:
• Referat für Arbeit und Wirtschaft, Matthias-Pschorr-Straße 4
• Bauhof, Ganghoferstraße 47
Der Vertrag beginnt voraussichtlich am 01.07.2023 und endet mit Ablauf des 28.02.2026.
Optionale Vertragsverlängerung: maximal bis 29.02.2028 (= weitere maximal 24 Monate).
Die optionale Vertragsverlängerung ist in zwei Schritten von jeweils maximal 12 Monaten vorgesehen. Hiervon kann jedoch auch abgewichen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung bis zum Ende des maximalen Verlängerungszeitraums
Eine Vertragsverlängerung wird durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Vergabestelle 1 herbei geführt. Diese erfolgt planmäßig bis spätestens 6 Monate vor Vertragsende. Bei beiderseitigem Einverständnis kann die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Das Unternehmen ist in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragen
- Es wurde eine Handwerkskarte erteilt (bzw. bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis)
- Das Unternehmen ist in das Handelsregister eingetragen (sofern gesetzlich nötig)
- Das Unternehmen wurde angemeldet.
Nach Aufforderung werden innerhalb 3 Arbeitstagen Handwerkskarte, Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) und Gewerbeanmeldung oder bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbare Nachweise vorgelegt.
Umsatzzahlen des Bewerbers/Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Jahresumsatz und Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages)
geforderter Mindestumsatz: 175.000 € netto aus Reinigung öffentlicher WC-Anlagen, mindestens einmal aus den letztzen 3 Geschäftsjahren
Es besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Bearbeitungsschäden: [Betrag gelöscht] Euro
Schlüsselverluste: [Betrag gelöscht] Euro
Nach Aufforderung werden innerhalb 3 Arbeitstagen vorgelegt:
- Versicherungsbestätigung o.g. Haftpflichtversicherung
Zum Nachweis der Eignung müssen für jede Leistungsart vergleichbare Leistungen als Referenz benannt werden. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Die als Referenz benannte Leistung der Unterhaltsreinigung muss - wie die ausgeschriebene Leistung - die Zahlung einer Erschwerniszulage nach §10 Ziffer 2.5 RTV für die Reinigung von öffentlichen Bedürfnisanstalten auslösen.
Es muss als Nachweis entweder 1 Leistung mit mindestens 150 WC-Kabinen oder mindestens 3 Leistungen mit jeweils mindestens 30 Kabinen benannt werden. Die angegebene Leistung kann nur dann als Nachweis der Eignung dienen, wenn die Reinigung der öffentlichen WC-Anlagen im Rahmen einer Veranstaltung erbracht wurde.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn die Leistung mindestens einmal für eine Veranstaltung erbracht wurde und die Referenz nicht älter als drei Jahre ist.
Maßgeblich ist stets das Ende der Angebotsfrist. Die Vergabestelle behält sich vor, nur solche Referenzen zu berücksichtigen, welche bis zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist in der eVergabe mitgeteilt wurden.
- Angabe der aktuellen Beschäftigtenzahl in der Gebäudereinigung (insgesamt/Minijobber/Objektleitungen)
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).