Vergabe Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim Referenznummer der Bekanntmachung: 045/3/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.puchheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim
Unterhalts- und Glasreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 3.281,09 m² für die Unterhaltsreinigung und ca. 301,60 m² für die Glasreinigung sowie Sonderarbeiten auf Anforderung. Reinigung und Pflege von Fußbodenbelägen, sanitären u. haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim
Stadt Puchheim
Unterhaltsreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 3.281,09 m² sowie Sonderarbeiten auf Anforderung. Reinigung und Pflege von nicht textilen/textilen Fußbodenbelägen, sanitären u. haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim
Stadt Puchheim
Glas- und Rahmenreinigung in verschiedenen Gebäuden der Stadt Puchheim mit einer Gesamt-Reinigungsfläche von ca. 301,60 m² sowie Sonderarbeiten auf Anforderung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I.• Erkl des Bieters (BI) bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft (MB):
1. BI/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden isti oder n eigener Person bzw. durch einen seiner verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € oder einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße belegt wurde oder nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder nach § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG, § 98 c AufenthG oder § 22 LieferkettenG mit einer Geldbuße belegt wurde.
2. BI/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen.
3. BI/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt,
b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird,
d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BI bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe (Personenschäden mind. EUR 5 Mio., Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden mind. 1 Mio., Bearbeitungsschäden mind. EUR 1 Mio., Schlüssel-/Transponderverlust mind. EUR 200.000) versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt,
e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
• Für BI/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BI (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bietergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
• AG kann auch ohne besonderen Anlass weitere Erkl, Angaben u ggf. Nachweise einschl Erkl u Nachweise zur Eignung, z. B. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung o einen Nachweis über die Deckung der Haftpflichtversicherung, innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist verlangen.
II.• Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
• Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BI nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BI angefordert werden. Reicht der BI die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen. AG ist nicht verpflichtet, BI Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2020-2022 (netto; nur Bieter allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen) und Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch), für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020); Verpflichtung , auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr.
III. Vgl. auch für Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit genannte Angaben.
I.• Angabe von einer o mehrerer Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, Art, nämlich Reinigung von Schulen, u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind, aus den letzten drei Jahren mit Erläuterung zur Vergleichbkt. Verfügt BI/MB über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Hat der BI eine Leistung nicht vollst selbst, sondern ganz o teilw durch einen NU o einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben. Falls BI keine eigenen Referenzen, sondern Referenzen anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die Referenz berufen kann. Dies gilt auch für Referenzen von KonzernUN/UN, mit denen der BI gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o andere beigefügte Unterlagen genügt nicht, andernfalls muss BI damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgestellt u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständnis mit Rücksprache des AG mit Referenzgeber ohne weitere Rücksprache mit/Zustimmung BI zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jeweilige Referenz durch eine Bescheinigung des ReferenzAG zu belegen. Zu jeder Referenz Angabe ReferenzAG, Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung, AN des Referenzauftrages (BI/MB, welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbarkeit, ggf. Bemerkungen; Umfang der Vergütung in Euro (Mindestwert o ungefährer Wert genügt), Ansprechpartner beim ReferenzAG mit Telefon-Nr., Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen.
• Name und Qualifikation/Ausbildung der vorgesehenen Objektleitung sowie Erfahrung der
vorgesehenen Objektleitung mit Projekten, die nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
• Angabe zur Leitung, zur Qualitätssicherung, Umweltschutz und zum Arbeitsschutz.
• Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
• Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BI erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verlangen der VSt/des AG hat der BI unverzügl die Verpflichtungserk für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt entspr.
III. Vgl. auch für wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister genannte Angaben.
IV. Für Los 1 nur CPV 90911200 Gebäudereinigung, für Los 2 nur CPV 90911300 Fensterreinigung
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens eine nach Art, Umfang und Komplexität vergleichbare (vgl. oben) Referenz je Los
Vertragsbedingungen des Auftraggebers; siehe auch Umfang der Leistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zu reinigenden Räume/Flächen und der für die Leistung relevanten Einrichtungen können vor Angebotsabgabe nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort besichtigt werden. Die Spanne der Objektbesichtigungen beschränkt sich auf den Zeitraum vom 24.04.2023 bis 05.05.2023, jeweils Dienstag-Freitag. Terminvorschläge können von uns nur bis zum 02.05.2023 entgegengenommen werden. Gerne können Sie uns im Vorfeld zwei Terminvorschläge unterbreiten. Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben. Die Anfragen zur Besichtigung richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an das Liegenschaftsamt, Frau Klein, E-Mail: [gelöscht].
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.