VGV-KWE-ARCH-verg. Auftrag Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-KWE-ARCH-verg. Auftrag
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eching.de/startseite-gemeinde
Abschnitt II: Gegenstand
VGV-KWE-ARCH-verg. Auftrag
Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9 gem. Leistungsbild § 34 HOAI
Eching LKR Freising
Die Gemeinde Eching beabsichtigt den Neubau einer Kindertageseinrichtung.
Die demografische Studie, die dem Gemeinderat bereits vorgestellt wurde, hat ergeben, dass in den kommenden Jahren ein erheblicher gestiegener Bedarf an Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen auf die Gemeinde zukommen wird.
Das im Bebauungsplan vorgegeben Profil erlaubt die Unterbringung von ca. 6-7 Gruppenräumen. Im 2. Und 3. Obergeschoss können je nach Größe 16 Wohneinheiten realisiert werden.
Unter dem Gebäudekomplex ist eine Tiefgarage zu errichten, die den Platzbedarf für die Wohneinheiten und die Kindertagesstätte abdeckt. Diese soll 7 Stellplätze für das KiTa-Personal und 24 Stellplätze für die Wohneinheiten entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung beinhaltet. Im Außenbereich könnte eine Möglichkeit für kurzzeitiges Parken vorgesehen werden, beispielsweise für Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur KiTa bringen und Abholen.
Mit dem Neubau der Kindertageseinrichtung Eching-West könnten 36 Krippen-, 50 Kindergarten- sowie 50 Hort-plätze geschaffen werden, wobei die Gruppen flexibel sowohl für Krippen- als auch Kindergartennutzung vorbe-reitet werden sollten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VGV-KWE-ARCH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eching
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85386
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y786S8U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden,
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland