Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-77.09
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Zentrale Beschaffung von digitalen Arbeitsgeräten in 4 Fachlosen,
für den naturwissenschaftlichen Unterricht der Staatlichen Realschule Freyung
im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024".
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Freyung
Los 1: Sensoren für naturwissenschaftliche Schülerübungen (280 Sensoren und Zubehörteile für naturwissenschaftliche Schülerübungen)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Freyung
Los 2: Physikalische Messinstrumente ( 4 Physikalische Messgeräte für den Demonstrationsunterricht)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Freyung
Los 3 Multifunktionaler 3D-Drucker für den Informatik-Unterricht (1 Multifunktionaler 3D-Drucker: 3D-Drucker, Laser-Gravierer, CNC-Fräse)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Digitale Arbeitsgeräte für den naturwissenschaftlichen Unterricht
Freyung
Los 4 Universaler Baukasten mit programmierbaren Komponenten (12 Universale Baukästen mit programmierbaren Komponenten)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach
Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.