Bauhauptleistung + BE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hollfeld
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 96142
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bauhauptleistung + BE
Der Zweckverband Staatliche Gesamtschule Hollfeld beabsichtigt wegen beengter Verhältnisse ein neues MINT-Gebäude zu errichten.
Die Gesamtschule Hollfeld gewinnt dadurch zeitgemäße und technisch modernisierte Fachräume für die Naturwissenschaften
und kann dadurch auch eine Doppelbelegung der Klassenräume, auf Grund der stetig steigenden Schülerzahlen, kompensieren.
Der Neubau soll durch einen Übergang im 1. OG mit dem bestehenden Schulgebäude verbunden werden.
Hollfeld
Erweiterte Rohbauarbeiten mit Baustelleneinrichtung, Abbrucharbeiten, Erdarbeiten, Grundleitungen, Drainage, Mauerarbeiten, Betonarbeiten und Blitzschutzarbeiten für den Bau eines MINT-Gebäudes. Es handelt sich um ein zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach. Die Grundfläche beträgt ca. 1250 m² und hat die Außenabmessungen von ca. 42 m x 30 m. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 8,60 m. Innen ergibt sich eine lichte Raumhöhe je Geschoss von ca. 3,00 m. Neben den verschiedenen Klassenräumen beherbergt das Gebäude Hausanschlussräume, einen Aufzug und die erforderlichen Sanitär- und Technikbereiche.
Baustelleneinrichtung einschl. Baustrom, Bauwasser, Kran, Vermessungsleistungen, versch. Container, Baubeleuchtung
Flächenvorbereitung ca. 1400 m² / Bodenbewegungen ca. 1600 m³ / Wasserhaltung 1 St. / Fundamentarbeiten ca. 600 m³ / Bodenplatte d=30cm ca. 1250m² / Sichtbeton-Innen- und Außenwände ca. 1800 m² / Ortbeton Unterzüge, Überzüge und Attika / Ortbetondecken ca. 1150m² inkl. Nebenleistungen wie Durchführungen, Kernbohrungen und Schlitze / Mauerarbeiten KS mit Öffnungen, Stürzen, Abdichtungen usw. ca. 370 m² / Betonarbeiten mit Nebenleistungen Schalung, Bewehrung, Blitzschutz usw. / Abwasserrohre ca. 300 m / Trinkwasserleitung ca. 30m /
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauhauptleistung + BE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neudrossenfeld
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer
2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.