Umbau und Erweiterung Grünewaldschule, Aschaffenburg - Schadstoffsanierung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschaffenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung Grünewaldschule, Aschaffenburg - Schadstoffsanierung
Umbau und Erweiterung Grünewaldschule um einen vierten Klassenzug, Gruppenräume, neue Küche und Mensa sowie barrierefreie
Erschließung. Der Neubau besteht aus einem Untergeschoss, Erdgeschoss und einem Obergeschoss, welches in einem Teilbereich als
Brückenbau ausgebildet ist. Der „L-förmige“ Erweiterungsbau hat eine insgesamte Länge von ca. 83m. Die Attikahöhe beträgt ca. 9,68m.
Das Bestandsgebäude steht als Gesamtensemble unter Denkmalschutz. Der Um- und Anbau findet bei laufendem Schulbetrieb statt. Die
Zeitfenster der bayrischen Schulferien sind zu berücksichtigen, um die Einschränkungen durch Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im
Bestand auf ein Minimum zu reduzieren.
Aschaffenburg
Der Neubau hat zwei Vollgeschosse (EG, 1.OG) und ist im UG mit dem Bestandsgebäude verbunden. Das Neubaugebäude wird als
Betonkonstruktion errichtet, Stützen und Platten-Tragstruktur. Tragende Wände und Stützen werden generell in Sichtbeton ausgeführt. Die
Fassaden des Neubaus werden als vorgesetzte Holzfassaden ausgeführt (separates Gewerk). Die Gründung für den zweigeschossigen Neubau
erfolgt auf einer durchgehenden Bodenplatte mit verstärkten Gründungsstreifen unter den Stützen. Die Anschlüsse an das
Bestandsgebäude werden ohne Auflastung des Neubaus an den Altbau erfolgen. Die Maßnahmen im Bestandsgebäude erfolgen größtenteils
ohne Eingriffe in die tragende Konstruktion, neue Trennwände und abgehängte Decken sind in Trockenbauweise geplant. Nur im Untergeschoss
Flur sind neue Wände in Mauerwerk geplant. Eine orientierende Schadstoffuntersuchung zeigte in einigen Bausubstanzen Auffälligkeiten, die aufgrund des einzuhaltenden Arbeitsschutzes und der fachgerechten Entsorgung bei den geplanten Sanierungsarbeiten zu beachten sind. Teilweise wurde in den untersuchten Materialproben Asbest, KMF, PAK, PCB und Altholz nachgewiesen.
Die Hauptpositionen im LV sind wie folgt:
Baustelleneinrichtung
4-Kammer Schleuse, 2 St.
Materialschleuse, 2 St.
Unterdruckanlage, 2 St.
Ausbau von Fliesen mit asbesthaltigem Kleber, 250m²
Abschottung Sanierungsbereich, 150m²
Abschottung Folie, 150m²
Materialschleuse vorhalten und betreiben, 6 Wochen
Umsetzen Materialschleuse, 6 St.
Geräte für gerichtete Lüftführung KMF & PAK Sanierung, 2 St.
Umsetzen Geräte für gerichtete Lüftführung, 8 St.
Ausbau von KMF-haltigen abgehängten Decken (OWA), 135m²
Demontage von Stahllamellendecke mit KMF-Auflage, 640m²
Entfernung von asbesthaltigen FloorFlex Platten, 40m²
Demontage asbesthaltige Gips- KMF-haltige Rohrisolierungen, 580m²
Reinigung, 4210m²
Demontage Holzfenster mit asbesthaltigem Kitt, 13 St.
Durch Bauzeitverschiebung ist eine Verlängerung möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=267506
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Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.aschaffenburg.de